Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen.

    Beschreibung

    Auf Antrag bei der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung) können Sie ein bereits erworbenes Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen beziehungsweise von einer anderen Person übernehmen. Sie können schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof (Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadionstraße 5

    22525 Hamburg

    Busse 2/3 Stadionstraße

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-13 Uhr.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32- (Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-

    Adresse

    Hausanschrift

    Wentorfer Straße 38a

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Den Kundenservice in Bergedorf erreichen Sie telefonisch unter (040) 42891- 4000 am Mo. Di. Do. von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr oder per Mail: Kundenservice-WBZ@bergedorf.hamburg.de .

    Ihre Anliegen erledigen Sie bitte weiterhin online, per Mail oder Post unter den angegeben Kontaktdaten.

    Sollten Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Hamburger Friedhöfe (AÖR) (Hamburger Friedhöfe (AÖR))

    Aktuelles

    Hamburger Friedhöfe (AÖR)

    Beschreibung

    Hamburger Friedhöfe (AÖR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuhlsbüttler Straße 756

    22337 Hamburg

    U1/S1/Busse 172/174/179 Ohlsdorf

    Weitere Informationen

    Weitere Kontakte siehe unter Services und Links.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung (Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausplatz 6

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-15, Fr 9-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Die Person, die das Nutzungsrecht bekommen soll, muss damit einverstanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP24/part/S
    Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Grabstätte und Friedhof. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist möglich, das Nutzungsrecht an einer Grabstelle im Falle des Todes einer Person automatisch durch Rechtsnachfolge zu erhalten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Grabstätten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en