Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen auf Friedhöfen beantragen
Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Um ein Grabmal auf einem Friedhof zu errichten oder zu ändern, benötigen Sie die Zustimmung der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung).
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof (Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof
Beschreibung
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof
Adresse
Hausanschrift
Busse 2/3 Stadionstraße
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-13 Uhr.
Kontaktperson
A-MR-34 Management des öffentlichen Raumes-A
Internet
Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32- (Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-
Beschreibung
Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-
Adresse
Hausanschrift
S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof
Öffnungszeiten
Den Kundenservice in Bergedorf erreichen Sie telefonisch unter (040) 42891- 4000 am Mo. Di. Do. von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr oder per Mail: Kundenservice-WBZ@bergedorf.hamburg.de .
Ihre Anliegen erledigen Sie bitte weiterhin online, per Mail oder Post unter den angegeben Kontaktdaten.
Sollten Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Ihre Anliegen erledigen Sie bitte weiterhin online, per Mail oder Post unter den angegeben Kontaktdaten.
Sollten Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
Friedhof (Bergedorf)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-4303
Fax: +49 40 427 906-338
Fax: 06338
E-Mail: friedhof@bergedorf.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Hamburger Friedhöfe (AÖR) (Hamburger Friedhöfe (AÖR))
Aktuelles
Hamburger Friedhöfe (AÖR)
Beschreibung
Hamburger Friedhöfe (AÖR)
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse 172/174/179/392 Ohlsdorf
Weitere Informationen
Weitere Kontakte siehe unter Services und Links.
Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung (Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung
Beschreibung
Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung
Adresse
Hausanschrift
S3/S5/Busse Harburg Rathaus
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-15, Fr 9-12 Uhr
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung
Beschreibung
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Friedhof Hamburg-Mitte
Friedhof (Hamburg-Mitte)
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.
Voraussetzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Voraussetzungen zu entnehmen sind. Informieren Sie sich über die in Ihrem Fall geltenden Voraussetzungen bei der örtlich zuständigen Stelle.
Allgemeingültige Voraussetzungen:
Allgemeingültige Voraussetzungen:
- Ihrem Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Das Grabmal muss auf einem stabilen Fundament stehen und so befestigt sein, dass es nicht umstürzt oder sich senkt, selbst wenn benachbarte Gräber geöffnet werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 26 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP26
Gebührentatbestand Nr. 31 ff Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP26
Gebührentatbestand Nr. 31 ff Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.
Kosten
Verwaltungsgebühr: 64,00 EUR - 126,00 EUR
Sie müssen zusätzliche Gebühren für die spätere Entsorgung des Grabmals zahlen. Die Gebühr variiert je nach Art des Grabmales.
Sie müssen zusätzliche Gebühren für die spätere Entsorgung des Grabmals zahlen. Die Gebühr variiert je nach Art des Grabmales.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Person, welcher die Pflege eines Grabes obliegt, müssen Sie sicherstellen, dass das Grabmal immer in einem sicheren Zustand ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Grabstätten