Mindestruhezeit nach Bestattung Ausnahmegenehmigung
Genehmigung für die Neubelegung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit beantragen
Wenn Sie ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit neu belegen wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beschreibung
Die Ruhezeit beschreibt den Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht neu belegt werden darf. Dieser Zeitraum beträgt mindestens 25Jahre. Die Ruhezeit beginnt mit dem Beisetzungstag und beträgt in Hamburg unabhängig von der Art der Bestattung 25 Jahre. Wenn Sie ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit neu belegen wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof (Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof
Beschreibung
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Friedhof
Adresse
Hausanschrift
Busse 2/3 Stadionstraße
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-13 Uhr.
Kontaktperson
A-MR-34 Management des öffentlichen Raumes-A
Internet
Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32- (Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-
Beschreibung
Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-
Adresse
Hausanschrift
S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof
Öffnungszeiten
Den Kundenservice in Bergedorf erreichen Sie telefonisch unter (040) 42891- 4000 am Mo. Di. Do. von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr oder per Mail: Kundenservice-WBZ@bergedorf.hamburg.de .
Ihre Anliegen erledigen Sie bitte weiterhin online, per Mail oder Post unter den angegeben Kontaktdaten.
Sollten Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Ihre Anliegen erledigen Sie bitte weiterhin online, per Mail oder Post unter den angegeben Kontaktdaten.
Sollten Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
Friedhof (Bergedorf)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-4303
Fax: +49 40 427 906-338
Fax: 06338
E-Mail: friedhof@bergedorf.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Hamburger Friedhöfe (AÖR) (Hamburger Friedhöfe (AÖR))
Aktuelles
Hamburger Friedhöfe (AÖR)
Beschreibung
Hamburger Friedhöfe (AÖR)
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse 172/174/179/392 Ohlsdorf
Weitere Informationen
Weitere Kontakte siehe unter Services und Links.
Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung (Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung
Beschreibung
Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung
Adresse
Hausanschrift
S3/S5/Busse Harburg Rathaus
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-15, Fr 9-12 Uhr
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung
Beschreibung
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR11 - Zentrale Steuerung
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Friedhof Hamburg-Mitte
Friedhof (Hamburg-Mitte)
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Verfahrensweise variiert zwischen den einzelnen Friedhofsverwaltungen. Daher werden je nach zuständiger Stelle andere Unterlagen benötigt. Sie sollten sich daher vor der Antragstellung mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und erfragen, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.
Voraussetzungen
Die Verfahrensweise variiert zwischen den einzelnen Friedhofsverwaltungen. Daher gelten je nach Friedhof andere Voraussetzungen. Sie sollten sich daher vor der Antragstellung mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und erfragen, welche Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall erfüllt sein müssen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 28 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP28
Gebührentatbestand Nr. 4423 Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen
(BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP28
Gebührentatbestand Nr. 4423 Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen
(BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu mehreren Monaten rechnen.
Kosten
174,00 EUR – 199,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Auch bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen besteht Ihrerseits kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung. Die Friedhofsverwaltungen entscheiden im eigenen Ermessen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2024
Stichwörter
Grabstätten