Verlängerung der Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren beantragen
Die Bescheinigung über ein vermitteltes internationales Adoptionsverfahren kann auf Antrag um 1 Jahr verlängert werden.
Beschreibung
Die Auslandsvermittlungsstelle stellt Ihnen als Adoptiveltern eine Bescheinigung über eine stattgefundene Vermittlung aus, wenn Sie ein Kind aus einem Nicht-Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens adoptiert haben.
Mit dieser Bescheinigung können Sie die Adoption in behördlichen Verfahren belegen, die im Zusammenhang mit Ihrem adoptierten Kind stehen.
Die Bescheinigung gilt für zwei Jahre. Die Geltung erlischt, sobald eine Entscheidung über die Anerkennung der Auslandsadoption durch das Familiengericht vorliegt. Falls innerhalb der zwei Jahre das Verfahren nicht abgeschlossen werden konnte, können Sie beantragen, dass die Gültigkeit der Bescheinigung um ein weiteres Jahr verlängert werden soll.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
GZA, Funktionspostfach
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie haben ein internationales Adoptionsverfahren erfolgreich durchgeführt.
- Sie haben ein Kind aus einem Nicht-Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens adoptiert.
- Ihnen wurde eine Bescheinigung nach über ein internationales Vermittlungsverfahren durch die Auslandsvermittlungsstelle ausgestellt.
- Sie haben die Anerkennung der erfolgten Adoption beim Familiengericht in Deutschland beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__2d.html
§ 7 Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
https://www.gesetze-im-internet.de/adwirkg/__7.html
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und informiert Sie entsprechend.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch GZA, Funktionspostfach am 20.08.2024
Stichwörter
Internationale Adoption