• Neustadt (Landkreis Neustadt, Hamburg)
Ausnahmen von der Schulpflicht Zulassung

Schulbesuch, Schulpflichtbefreiung

Wenn Sie für Ihr Kind einen Antrag auf Schulpflichtbefreiung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an die Schule, die Ihr Kind besucht.

Beschreibung

Eine Befreiung von der Schulpflicht nach § 39 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz können Sorgeberechtigte beantragen, wenn
·         die Berufsfachschule erfolgreich abgeschlossen wurde oder
·         das Kind im Sinne des Schulgesetzes anderweitig hinreichend ausgebildet wurde. 
 
Nach § 39 Absatz 2 können Sie eine Schulpflichtbefreiung beantragen:
·         wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt und
·         hinreichender Unterricht oder eine gleichwertige Förderung anderweitig gewährleistet ist.
 
Wichtig ist, dass der Antrag schriftlich bei der bisher besuchten Schule gestellt werden muss. Die bisher besuchte Schule steht für eine Beratung zur Verfügung.

Bitte geben Sie in dem Antrag die Gründe an, weshalb eine Schulpflichtbefreiung erforderlich ist.

zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Ansprechpartner

Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

Aktuelles

Behörde für Schule und Berufsbildung

Beschreibung

Behörde für Schule und Berufsbildung

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 31

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Sorgerechts
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung 
  • Angabe der Dauer der gewünschten Schulpflichtbefreiung

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Schule in Hamburg
  • Eine der Voraussetzungen des § 39 Hamburgisches Schulgesetz ist erfüllt

Rechtsgrundlage(n)

§§ 37 und 39 Hamburgisches Schulgesetz

Rechtsbehelf

Sie können gegen einen Bescheid innerhalb eines Monats einen Widerspruch einlegen.

Dieser entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Bei einem ganz oder teilweise erfolglosen Widerspruchsverfahren können jedoch Kosten entstehen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen zunächst ein Beratungsgespräch bei der bisher besuchten Schule.

Wenn die Voraussetzungen für eine Schulpflichtbefreiung vorliegen, stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag in der Schule.

Die Schulleitung prüft den Antrag und leitet weitere Schritte ein.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

Möglichst zwei Monate vor gewünschter Schulpflichtbefreiung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:
Stellen Sie bitte den Antrag rechtzeitig vor dem Schuljahres- oder Halbjahreswechsel.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 01.12.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Schulbesuch

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en