Ausnahmen von der Schulpflicht Zulassung

    Schulbesuch, Schulpflichtbefreiung

    Wenn Sie für Ihr Kind einen Antrag auf Schulpflichtbefreiung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an die Schule, die Ihr Kind besucht.

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Schulpflicht nach § 39 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz können Sorgeberechtigte beantragen, wenn
    ·         die Berufsfachschule erfolgreich abgeschlossen wurde oder
    ·         das Kind im Sinne des Schulgesetzes anderweitig hinreichend ausgebildet wurde. 
     
    Nach § 39 Absatz 2 können Sie eine Schulpflichtbefreiung beantragen:
    ·         wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt und
    ·         hinreichender Unterricht oder eine gleichwertige Förderung anderweitig gewährleistet ist.
     
    Wichtig ist, dass der Antrag schriftlich bei der bisher besuchten Schule gestellt werden muss. Die bisher besuchte Schule steht für eine Beratung zur Verfügung.

    Bitte geben Sie in dem Antrag die Gründe an, weshalb eine Schulpflichtbefreiung erforderlich ist.

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Ansprechpartner

    Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

    Aktuelles

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Beschreibung

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 31

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis des Sorgerechts
    • Schriftlicher Antrag mit Begründung 
    • Angabe der Dauer der gewünschten Schulpflichtbefreiung

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Schule in Hamburg
    • Eine der Voraussetzungen des § 39 Hamburgisches Schulgesetz ist erfüllt

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 37 und 39 Hamburgisches Schulgesetz

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen einen Bescheid innerhalb eines Monats einen Widerspruch einlegen.

    Dieser entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Bei einem ganz oder teilweise erfolglosen Widerspruchsverfahren können jedoch Kosten entstehen.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen zunächst ein Beratungsgespräch bei der bisher besuchten Schule.

    Wenn die Voraussetzungen für eine Schulpflichtbefreiung vorliegen, stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag in der Schule.

    Die Schulleitung prüft den Antrag und leitet weitere Schritte ein.

    Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Möglichst zwei Monate vor gewünschter Schulpflichtbefreiung

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:
    Stellen Sie bitte den Antrag rechtzeitig vor dem Schuljahres- oder Halbjahreswechsel.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schulwechsel am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schulbesuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en