Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung

    Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (länderspezifisch)

    Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.

    Beschreibung

    Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

    Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle

    Beschreibung

    Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 7c Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__7c.html

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

    1. Vermittlungsverfahren in Deutschland
    2. Adoptionsverfahren im Ausland
    3. Anerkennung der Adoption in Deutschland

    Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch GZA, Funktionspostfach

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Adoptiveltern testen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en