Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige schwerbehinderte Personen beantragen
Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.
Beschreibung
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.
Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmende, Selbstständige und Beamte:
- für technische Arbeitshilfen
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- in besonderen Lebenslagen
- Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo/Do 9-12 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über die anerkannte Behinderung
- Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
- ggf. Kostenvoranschläge
- ggf. Tragfähigkeitsbescheinigung bei Selbstständigkeit
Voraussetzungen
Dabei gelten als Arbeitsplätze Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden tätig sind.
Rechtsgrundlage(n)
- § 185 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 Nummer 1 und Nummer 3-6, Absatz 4 und 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html - §§ 17 Absatz 1, 1a und 1b, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 27a, 28, 28a und 29 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__17.html
Rechtsbehelf
Nach Erhalt des Bescheids haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch erfolgt folgendermaßen:
- Sie beschreiben das Anliegen.
- Sie senden die Daten nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde.
- Das Integrationsamt prüft den Antrag.
- Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das örtlich zuständige Integrationsamt Kontakt mit dem/der Antragstellenden auf.
- Für weitere Anliegen können sich weitere Beteiligte wie der Psychosoziale Fachdienst oder der technische Beratungsdienst bei dem/der Antragstellenden melden.
- Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch.
- Das Integrationsamt übersendet den Bescheid nach erfolgter Bedarfsermittlung postalisch an den/die Antragstellende/n.
Fristen
Es sind keine Fristen einzuhalten. Der Antrag ist rechtzeitig (nach Möglichkeit drei Monate) vor der Durchführung der geplanten Maßnahme einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Dauer: 1 bis 3 Monate
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Integrationsamt am 24.01.2024
Stichwörter
Arbeitsagentur