Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte und Ärztinnen eine Ermächtigung.
Beschreibung
Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen.
Insbesondere muss
Insbesondere muss
- die Approbation vorliegen
- die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Internet
erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde
- Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
- Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte
Voraussetzungen
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde)
- die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder die Teilnahme am „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ nachweist und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachweist.
- Die Fachkunde besteht aus:
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte
- mindestens sechsmonatige Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin oder eines ermächtigten Arztes.
- Die Fachkunde besteht aus:
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde beziehungsweise Dienststelle erhoben werden. Das erfolglose Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.
Verfahrensablauf
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.
Sie können die schriftliche Beantragung auch mit Formular beantragen.
Sie können die schriftliche Beantragung auch mit Formular beantragen.
- Laden Sie das Formular online herunter.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie diesen bei der zuständigen Stelle ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls den Ablehnungsbescheid Ihres Antrags.
Fristen
Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Antragseingang sowie Vorlage aller geforderten Unterlagen.
Kosten
Die Gebühren betragen zwischen 100 und 150 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 19.12.2023
Stichwörter
Fachkundebescheinigung