• Bahrenfeld (Landkreis Bahrenfeld, Hamburg)
Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte und Ärztinnen eine Ermächtigung.

Beschreibung

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen.

Insbesondere muss
  • die Approbation vorliegen
und
  • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Ansprechpartner

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

Aktuelles

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

Beschreibung

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

Adresse

Hausanschrift

Billstraße 80

20539 Hamburg

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Öffnungszeiten

Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

Internet

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde
  • Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
  • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

Voraussetzungen

Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
 
  • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde)
  • die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder die Teilnahme am „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ nachweist und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachweist.
    • Die Fachkunde besteht aus:
      • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
      • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte
      • mindestens sechsmonatige Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin oder eines ermächtigten Arztes.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde beziehungsweise Dienststelle erhoben werden. Das erfolglose Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.
Sie können die schriftliche Beantragung auch mit Formular beantragen.
  • Laden Sie das Formular online herunter.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie diesen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls den Ablehnungsbescheid Ihres Antrags.

Fristen

Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Antragseingang sowie Vorlage aller geforderten Unterlagen.

Kosten

Die Gebühren betragen zwischen 100 und 150 Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 19.12.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Fachkundebescheinigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en