Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

    Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte und Ärztinnen eine Ermächtigung.

    Beschreibung

    Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen.

    Insbesondere muss
    • die Approbation vorliegen
    und
    • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
    • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.
    Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Approbationsurkunde
    • Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
    • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

    Voraussetzungen

    Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
     
    • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde)
    • die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder die Teilnahme am „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ nachweist und
    • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachweist.
      • Die Fachkunde besteht aus:
        • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
        • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte
        • mindestens sechsmonatige Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin oder eines ermächtigten Arztes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde beziehungsweise Dienststelle erhoben werden. Das erfolglose Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Verfahrensablauf

    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.
    Sie können die schriftliche Beantragung auch mit Formular beantragen.
    • Laden Sie das Formular online herunter.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie diesen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls den Ablehnungsbescheid Ihres Antrags.

    Fristen

    Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Antragseingang sowie Vorlage aller geforderten Unterlagen.

    Kosten

    Die Gebühren betragen zwischen 100 und 150 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fachkundebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en