Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports Bewilligung

    Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen

    Wenn Ihr Kind am Schießsport teilnehmen möchte, können Sie eine Ausnahme vom Mindestalter für das Schießen auf einem Schießstand beantragen.

    Beschreibung

    In der Regel ist Kindern erst ab dem 12. Lebensjahr das Schießen auf einem Schießstand erlaubt. Wenn Ihr Kind bereits früher am Schießsport teilnehmen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden. Sie müssen hierzu eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung vom Schießsportverein über das schießsportliche Talent Ihres Kindes
    • Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung Ihres Kindes
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind ist noch nicht 12 Jahre alt
    • Das Schießen soll als Leistungssport ausgeübt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    § 27 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
     

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag in Schriftform bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

    Fristen

    Keine. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Ihr Kind mit dem Schießsport beginnt.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen

    Kosten

    70,00 EUR bis 190,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    minderjährig

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en