Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports Bewilligung
Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
Wenn Ihr Kind am Schießsport teilnehmen möchte, können Sie eine Ausnahme vom Mindestalter für das Schießen auf einem Schießstand beantragen.
Beschreibung
In der Regel ist Kindern erst ab dem 12. Lebensjahr das Schießen auf einem Schießstand erlaubt. Wenn Ihr Kind bereits früher am Schießsport teilnehmen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden. Sie müssen hierzu eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße
Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung vom Schießsportverein über das schießsportliche Talent Ihres Kindes
- Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung Ihres Kindes
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist noch nicht 12 Jahre alt
- Das Schießen soll als Leistungssport ausgeübt werden
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag in Schriftform bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
Fristen
Keine. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Ihr Kind mit dem Schießsport beginnt.
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Wochen
Kosten
70,00 EUR bis 190,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde
Stichwörter
minderjährig