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Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports Bewilligung

Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen

Wenn Ihr Kind am Schießsport teilnehmen möchte, können Sie eine Ausnahme vom Mindestalter für das Schießen auf einem Schießstand beantragen.

Beschreibung

In der Regel ist Kindern erst ab dem 12. Lebensjahr das Schießen auf einem Schießstand erlaubt. Wenn Ihr Kind bereits früher am Schießsport teilnehmen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden. Sie müssen hierzu eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Ansprechpartner

Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

Aktuelles

Polizei Hamburg

Beschreibung

Polizei Hamburg

Adresse

Hausanschrift

Grüner Deich 1

20097 Hamburg

S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

Öffnungszeiten

Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung vom Schießsportverein über das schießsportliche Talent Ihres Kindes
  • Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung Ihres Kindes
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist noch nicht 12 Jahre alt
  • Das Schießen soll als Leistungssport ausgeübt werden

Rechtsgrundlage(n)

§ 27 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag in Schriftform bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Fristen

Keine. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Ihr Kind mit dem Schießsport beginnt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Kosten

70,00 EUR bis 190,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

minderjährig

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en