Informationen zur Minderung von Schäden durch Starkregen erhalten
Ein Team aus Fachleuten der Umweltbehörde und Hamburg Wasser stellt Informationen zur Starkregenvorsorge bereit. Ziel ist es, die Schäden, die durch Starkregenereignisse in der Stadt verursacht werden könnten, so gering wie möglich zu halten.
Beschreibung
Mit fortschreitendem Klimawandel wird die Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen zunehmen. Als Starkregen werden Niederschläge bezeichnet, bei denen in einem sehr kurzen Zeitraum eine große Menge Regen fällt. Hierbei kann die Wassermenge die Kapazität des Sielnetzes, der Gräben, sowie der privaten und öffentlichen Grundstückentwässerungssysteme und Gewässer überschreiten. Das Wasser droht dann über unterschiedliche Fließwege auf Grundstücke zu fließen und unter Anderem in Gebäude einzutreten. Das Wasser verursacht dabei Schäden an Eigentum und Infrastruktur.
Die Verwaltung, aber auch Sie als Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf diese Entwicklung einstellen. In Hamburg werden mit dem Projekt „RISA“ (RegenInfraStrukturAnpassung) Handlungskonzepte für Starkregenereignisse erarbeitet. Ziel ist es, die Schäden, die durch Starkregenereignisse verursacht werden könnten, so gering wie möglich zu halten. Ein Team aus Fachleuten der Umweltbehörde und Hamburg Wasser stellt Ihnen Informationen zur Starkregenvorsorge bereit.
Die Verwaltung, aber auch Sie als Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf diese Entwicklung einstellen. In Hamburg werden mit dem Projekt „RISA“ (RegenInfraStrukturAnpassung) Handlungskonzepte für Starkregenereignisse erarbeitet. Ziel ist es, die Schäden, die durch Starkregenereignisse verursacht werden könnten, so gering wie möglich zu halten. Ein Team aus Fachleuten der Umweltbehörde und Hamburg Wasser stellt Ihnen Informationen zur Starkregenvorsorge bereit.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Starkregenvorsorge (BUKEA)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-0
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020V7P1
§ 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__5.html
§ 8 Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020V7P1
§ 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__5.html
§ 8 Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Information für Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich über Möglichkeiten der Starkregenvorsorge mittels der hinterlegten Links.
- Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Die Informationen sind für Sie kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Um Ihr Eigentum vor Schäden durch Starkregen zu schützen, ist es wichtig, geeignete Schutzvorrichtungen zu verwenden, die auf die spezielle Lage und Form Ihres Grundstücks oder Gebäudes abgestimmt sind.
Einige Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Sicherung gegen Rückstau oder die Sicherung gegen unter- und bis zu einem gewissen Grad auch an oberirdisch eintretendem Wasser ins Gebäude, sind für Sie bei Grundstücks- oder Hauseigentum verpflichtend. Fehlen diese, entspricht Ihr Entwässerungssystem nicht dem Hamburgischen Abwassergesetz beziehungsweise den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Versicherungen können dann eine Schadensersatzzahlung zu Recht einschränken oder ganz ablehnen.
Im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überflutungen reicht eine Wohngebäudeversicherung nicht aus. Nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung können Schäden durch Starkregen versichert werden.
Einige Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Sicherung gegen Rückstau oder die Sicherung gegen unter- und bis zu einem gewissen Grad auch an oberirdisch eintretendem Wasser ins Gebäude, sind für Sie bei Grundstücks- oder Hauseigentum verpflichtend. Fehlen diese, entspricht Ihr Entwässerungssystem nicht dem Hamburgischen Abwassergesetz beziehungsweise den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Versicherungen können dann eine Schadensersatzzahlung zu Recht einschränken oder ganz ablehnen.
Im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überflutungen reicht eine Wohngebäudeversicherung nicht aus. Nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung können Schäden durch Starkregen versichert werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Starkregenvorsorge (BUKEA) am 01.03.2024
Stichwörter
Überflutung