Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

    Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
    Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
    Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Ministerial- und Rechtsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 10-13, Do 14-16 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs einschließlich
    • Angaben zur Qualifikation der Lehrenden
    • Nachvollziehbare Beschreibung der Praxisanteile
    Diese Unterlagen sollten auch Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (zum Beispiel) Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).

    Voraussetzungen

    • Das Lehrgangskonzept erfüllt nach Inhalt und Umfang die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).
    • Die Inhalte des Sachkundelehrgangs sind sachlich richtig und aktuell.
    • Die Lehrenden sind selbst fachkundig.
    • Der Lehrgang wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
    • Der Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie bei
    der zuständigen Behörde beantragen.
    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
    • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen für die Antragstellung.
    Die Gültigkeit der Anerkennung wird in der Regel auf drei Jahre befristet; Verlängerungen sind möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen. Der tatsächliche Zeitbedarf ist aber vor allem abhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen und eventuell für die Antragsprüfung notwendigen Nachforderungen von Unterlagen.

    Kosten

    Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro (nach Gebührenordnung, abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V V3-AS1 am 13.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fortbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en