Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einer deutschen Person beantragen
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
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Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Ost Ausländerangelegenheiten
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Ost Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)
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Harburg Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)
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Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)
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Wandsbek Ausländerangelegenheiten
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)
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Nord Ausländerangelegenheiten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)
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Altona Ausländerangelegenheiten
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)
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Mitte Ausländerangelegenheiten
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erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
- Nachweis über den Bestand der Ehe oder Lebenspartnerschaft (zum Beispiel Eheurkunde)
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau A1 (zum Beispiel Sprachzertifikat, deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse, Beleg über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
Voraussetzungen
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- Sie sind Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise Ehegattin oder Lebenspartnerin eines oder einer deutschen Staatsangehörigen.
- Sie und Ihr Ehepartner oder Lebenspartner beziehungsweise Ihre Ehegattin oder Lebenspartnerin haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Ihr deutscher Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise Ihre Ehegattin oder Lebenspartnerin hat seinen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (das heißt sein oder ihr Lebensmittelpunkt ist nicht nur vorübergehend in Deutschland).
- Ihre Ehe/ Lebenspartnerschaft mit dem oder der deutschen Staatsangehörigen ist wirksam geschlossen und besteht nach wie vor.
- Für die Wirksamkeit der Eheschließung kommt es auf die am Ort der Eheschließung vorgegebene Form und die dortigen Eheschließungsvoraussetzungen an. Die Ehe besteht nicht mehr, wenn sie geschieden, aufgehoben oder für unwirksam erklärt wurde.
- Sie führen mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner beziehungsweise Ihrer Ehegattin oder Lebenspartnerin eine familiäre Lebensgemeinschaft (zum Beispiel gemeinsame Wohnung).
- Wenn Sie nicht gemeinsam in einer Wohnung leben, kann es auch als ausreichend angesehen werden, wenn Sie regelmäßigen Kontakt zueinander haben, der über bloße Besuche hinausgeht.
- Sie können sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
- Davon kann abgesehen werden, wenn in Ihrem Herkunftsland keine Deutschkurse angeboten werden, diese zu teuer sind oder Sie sie aus anderen Gründen nicht besuchen können.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor und Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie erscheinen persönlich zu dem vereinbarten Termin und bringen die notwendigen Unterlagen im Original mit.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen von der zuständigen Stelle geprüft.
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die zuständige Behörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei.
- Nach der Fertigstellung der eATKarte erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder Gebührenbefreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 17.04.2024
Stichwörter
Familienzusammenführung