Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung
Vorzeitigen Beginn der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde zulassen, dass Sie mit der Einleitung beginnen, bevor Ihnen die Genehmigung vorliegt.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle auf Ihren entsprechenden Antrag hin einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse oder ein öffentliches Interesse am vorzeitigen Beginn der Einleitung begründen
Voraussetzungen
Die Zulassung kann erteilt werden, wenn
- Sie bereits die Einleitungsgenehmigung beantragt haben und
- mit einer Entscheidung zu Ihren Gunsten gerechnet werden kann und
- an dem vorzeitigen Beginn der Einleitung ein nachweisliches öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse Ihrerseits besteht und
- Sie sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle und fügen dem Antrag die notwendigen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen genehmigt die zuständige Stelle den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle.
- Sie zahlen die Verwaltungsgebühren.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Wochen rechnen.
Kosten
100,00 EUR - 25.000,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abwasserwirtschaft am 01.11.2023
Stichwörter
Siele