Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung

    Vorzeitigen Beginn der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde zulassen, dass Sie mit der Einleitung beginnen, bevor Ihnen die Genehmigung vorliegt.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten,  kann die zuständige Stelle auf Ihren entsprechenden Antrag hin einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser, schriftlicher Antrag 
    • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse oder ein öffentliches Interesse am vorzeitigen Beginn der Einleitung begründen

    Voraussetzungen

    Die Zulassung kann erteilt werden, wenn
    • Sie bereits die Einleitungsgenehmigung beantragt haben und
    • mit einer Entscheidung zu Ihren Gunsten gerechnet werden kann und
    • an dem vorzeitigen Beginn der Einleitung ein nachweisliches öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse Ihrerseits besteht und
    • Sie sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle und fügen dem Antrag die notwendigen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen genehmigt die zuständige Stelle den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle.
    • Sie zahlen die Verwaltungsgebühren.

    Fristen

    Keine. 

    Bearbeitungsdauer

    Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Wochen rechnen.



     

    Kosten

    100,00 EUR - 25.000,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abwasserwirtschaft am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Siele

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en