Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung
Vorzeitigen Beginn der Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde zulassen, dass Sie mit der Einleitung beginnen, bevor Ihnen die Genehmigung vorliegt.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung abwarten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn Ihrer Einleitung zulassen. Um die Zulassung zu erhalten und vorzeitig mit der Einleitung beginnen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse oder ein öffentliches Interesse am vorzeitigen Beginn begründen
Voraussetzungen
Die Zulassung der vorzeitigen Einleitung kann Ihnen erteilt werden, wenn
- Sie bereits die Genehmigung der Einleitung beantragt haben
- mit einer Entscheidung zu Ihren Gunsten gerechnet werden kann,
- an dem vorzeitigen Beginn ein nachweisliches öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse Ihrerseits besteht
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag und reichen ihn samt der notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen genehmigt die zuständige Stelle den vorzeitigen Beginn Ihrer Abwassereinleitung.
- Sie erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle.
- Sie zahlen die Verwaltungsgebühr.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Wochen rechnen.
Kosten
100,00 EUR - 25.000,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abwasserwirtschaft am 01.11.2023
Stichwörter
Siele