Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern Ausstellung
Steuerbescheinigung für den Denkmalerhalt (Denkmal-AfA)
Sie können mit dem Erhalt eines Denkmals in Verbindung stehende Aufwendungen im Zuge der Einkommenssteuererklärung geltend machen, sofern diese Maßnahmen vor Durchführung mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt wurden und Sie der Besitzer sind.
Beschreibung
Sie besitzen ein Denkmal und haben Maßnahmen, die dem Erhalt des Denkmals dienen, durchgeführt. Sofern diese Maßnahmen vor der Durchführung mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt worden sind, können Sie die damit verbundenen Aufwendungen gemäß §§7i, 10f, 11b und 10g EStG im Zuge der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Der Antragsteller erhält eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Der Antragsteller erhält eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
zuständige Stelle
Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt
Ansprechpartner
Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt (Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt)
Aktuelles
Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt
Beschreibung
Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U4/U1/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg
Kontaktperson
Denkmalschutzamt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Dokumentation der vorherigen steuerlichen Abstimmung.
- Tabellarische Rechnungsaufstellung (siehe Vorlage).
- Originalrechnungen mit detailliertem Leistungsverzeichnis in der Reihenfolge der Rechnungsaufstellung.
- Dokumentation (Nachweis der durchgeführten Maßnahmen inkl. Fotos).
- Vollmacht im Vertretungsfall.
Zu Details siehe „Merkblatt für steuerliche Vergünstigungen“.
- Dokumentation der vorherigen steuerlichen Abstimmung.
- Tabellarische Rechnungsaufstellung (siehe Vorlage).
- Originalrechnungen mit detailliertem Leistungsverzeichnis in der Reihenfolge der Rechnungsaufstellung.
- Dokumentation (Nachweis der durchgeführten Maßnahmen inkl. Fotos).
- Vollmacht im Vertretungsfall.
Zu Details siehe „Merkblatt für steuerliche Vergünstigungen“.
Voraussetzungen
Das Denkmal muss in der Denkmalliste der Freien und Hansestadt eingetragen sein.
Die Maßnahmen dienen dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals.
Die zur Bescheinigung beantragten Maßnahmen am Denkmal müssen vor der Durchführung denkmalrechtlich genehmigt und ausdrücklich steuerlich mit dem Denkmalschutzamt Hamburg abgestimmt worden sein.
Die Maßnahmen dienen dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals.
Die zur Bescheinigung beantragten Maßnahmen am Denkmal müssen vor der Durchführung denkmalrechtlich genehmigt und ausdrücklich steuerlich mit dem Denkmalschutzamt Hamburg abgestimmt worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Denkmalschutzgesetz
https://www.hamburg.de/contentblob/3876724/b8646e5134f923978f7ca0b6899cac2f/data/hamburgisches-denkmalschutzgesetz.pdf
Denkmalliste Hamburg
Liste denkmalgeschützter Objekte in Hamburg - hamburg.de
Verwaltungsanweisung (siehe unten) zur Erteilung von Bescheinigungen nach §§ 7 i, 10 f, 10 g, 11 b
https://www.hamburg.de/contentblob/9878240/3b9ec69f9550a73635167447321e69ec/data/verwaltungsanweisung-erteilung-bescheinigungen.pdf
Auszug aus dem Einkommensteuergesetz (EStG)
https://www.hamburg.de/contentblob/649288/977089a51028a42fd14d05a686f255ed/data/einkommenssteuergesetz.pdf
https://www.hamburg.de/contentblob/3876724/b8646e5134f923978f7ca0b6899cac2f/data/hamburgisches-denkmalschutzgesetz.pdf
Denkmalliste Hamburg
Liste denkmalgeschützter Objekte in Hamburg - hamburg.de
Verwaltungsanweisung (siehe unten) zur Erteilung von Bescheinigungen nach §§ 7 i, 10 f, 10 g, 11 b
https://www.hamburg.de/contentblob/9878240/3b9ec69f9550a73635167447321e69ec/data/verwaltungsanweisung-erteilung-bescheinigungen.pdf
Auszug aus dem Einkommensteuergesetz (EStG)
https://www.hamburg.de/contentblob/649288/977089a51028a42fd14d05a686f255ed/data/einkommenssteuergesetz.pdf
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Vor Durchführung der Maßnahmen am Denkmal:
1. Denkmalrechtliche Genehmigung
2. Steuerliche Abstimmung
Nach Durchführung der Maßnahmen und mit Vorliegen der Schlussrechnungen:
3. Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.).
4. Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt, dabei ggf. Rückfragen
5. Ausstellen einer steuerlichen Bescheinigung
6. Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.
1. Denkmalrechtliche Genehmigung
2. Steuerliche Abstimmung
Nach Durchführung der Maßnahmen und mit Vorliegen der Schlussrechnungen:
3. Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.).
4. Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt, dabei ggf. Rückfragen
5. Ausstellen einer steuerlichen Bescheinigung
6. Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.
Fristen
Veränderungen an Denkmalen dürfen nur mit vorliegender Genehmigung vorgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt acht bis zwölf Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Kosten
variabel
Die Steuerbescheinigung ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 2 der Anlage zur Gebührenordnung (s.u.) des Denkmalschutzamtes. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung und liegt erfahrungsgemäß zwischen 50 und 1.500 Euro.
Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.
Die Steuerbescheinigung ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 2 der Anlage zur Gebührenordnung (s.u.) des Denkmalschutzamtes. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung und liegt erfahrungsgemäß zwischen 50 und 1.500 Euro.
Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde