Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern Ausstellung

    Steuerbescheinigung für den Denkmalerhalt (Denkmal-AfA)

    Sie können mit dem Erhalt eines Denkmals in Verbindung stehende Aufwendungen im Zuge der Einkommenssteuererklärung geltend machen, sofern diese Maßnahmen vor Durchführung mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt wurden und Sie der Besitzer sind.

    Beschreibung

    Sie besitzen ein Denkmal und haben Maßnahmen, die dem Erhalt des Denkmals dienen, durchgeführt. Sofern diese Maßnahmen vor der Durchführung mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt worden sind, können Sie die damit verbundenen Aufwendungen gemäß §§7i, 10f, 11b und 10g EStG im Zuge der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
    Der Antragsteller erhält eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

    zuständige Stelle

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

    Ansprechpartner

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt (Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt)

    Aktuelles

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

    Beschreibung

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Bleichen 30

    20354 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U4/U1/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    -       Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    -       Dokumentation der vorherigen steuerlichen Abstimmung.
    -       Tabellarische Rechnungsaufstellung (siehe Vorlage).
    -       Originalrechnungen mit detailliertem Leistungsverzeichnis in der Reihenfolge der        Rechnungsaufstellung.
    -       Dokumentation (Nachweis der durchgeführten Maßnahmen inkl. Fotos).
    -       Vollmacht im Vertretungsfall.
    Zu Details siehe „Merkblatt für steuerliche Vergünstigungen“.

    Voraussetzungen

    Das Denkmal muss in der Denkmalliste der Freien und Hansestadt eingetragen sein.
    Die Maßnahmen dienen dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals.
    Die zur Bescheinigung beantragten Maßnahmen am Denkmal müssen vor der Durchführung denkmalrechtlich genehmigt und ausdrücklich steuerlich mit dem Denkmalschutzamt Hamburg abgestimmt worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
     

    Verfahrensablauf

    Vor Durchführung der Maßnahmen am Denkmal:
    1.     Denkmalrechtliche Genehmigung
    2.     Steuerliche Abstimmung
    Nach Durchführung der Maßnahmen und mit Vorliegen der Schlussrechnungen:
    3.     Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.).
    4.     Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt, dabei ggf. Rückfragen
    5.     Ausstellen einer steuerlichen Bescheinigung
    6.     Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.

    Fristen

    Veränderungen an Denkmalen dürfen nur mit vorliegender Genehmigung vorgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt acht bis zwölf Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

    Kosten

    variabel
    Die Steuerbescheinigung ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 2 der Anlage zur Gebührenordnung (s.u.) des Denkmalschutzamtes. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung und liegt erfahrungsgemäß zwischen 50 und 1.500 Euro.
    Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en