Naturschutzrechtliche Vorschriften Befreiung

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung oder Befreiung beantragen

    Sie möchten eine Handlung durchführen, bei der geschützte wilde Tiere, Pflanzen oder die Natur und Landschaft beeinträchtigt werden. Unter Umständen benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von den Verboten des Naturschutzes.

    Beschreibung

    Das Bundesnaturschutzgesetz regelt den Umgang mit wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen sowie den Schutz besonderer Gebiete, wie zum Beispiel Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete.

    Sie dürfen Tierarten oder Pflanzenarten und deren Lebensräume - oft gesetzlich geschützte Biotope - sowie Bäume, die in Hamburg durch die Baumschutzverordnung geschützt sind, nicht ohne vernünftigen Grund durch Ihr Handeln beeinträchtigen.

    Wenn Sie eine Handlung, einen Eingriff, ein Vorhaben oder ein Projekt vornehmen wollen (zum Beispiel eine Baumaßnahme, eine Sanierung oder die Inbetriebnahme einer Anlage), so müssen Sie dies der zuständigen Behörde bekanntmachen. Die zuständige Behörde wird dann in diesem Rahmen prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie während Ihrer Maßnahme naturschutzrechtliche Verbote verletzen könnten.

    Naturschutzrechtliche Verbote verletzen Sie, wenn sich durch die Ihre Maßnahme Einwirkungen auf die Schutzgüter (zum Beispiel Tiere, Pflanzen, Biotope, Bäume, Schutzgebiete und Naturdenkmäler) ergeben, die gegenüber dem vorherigen Zustand zu einer signifikanten Erhöhung der Einwirkungsintensität auf Natur und Landschaft führen.  Es ist dann jeweils von der zuständigen Behörde zu klären, ob gesetzliche Freistellungen greifen oder ob Sie eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von den jeweiligen Verboten benötigen, um Ihr Vorhaben durchführen zu können.

    Auch die Haltung und Züchtung von invasiven gebietsfremden Arten ist verboten und bedarf gegebenenfalls einer Genehmigung.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen regelhaft Gutachten und Lagepläne einreichen. Die einzureichenden Unterlagen variieren jedoch nach Art und Umfang Ihres beabsichtigten Eingriffs. Es empfiehlt sich daher, dass Sie sich frühzeitig hierzu mit der zuständigen Behörde vorabstimmen.

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__14.html
    §15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__15.html
    §§ 23 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__23.html
    § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__67.html
    Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BNatSchGAGHArahmen/part/X

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag
    • Die zuständige Behörde ermittelt den Sachverhalt und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit

    Fristen

    Keine. Notwendige Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen müssen Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Durchführung Ihres Vorhabens beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Art und Umfang des Einzelfalls. Sie müssen jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten rechnen.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der beantragten Genehmigung oder Befreiung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beispiele für Vorhaben, die einer Ausnahmegenehmigung oder einer Befreiung bedürfen können:
    • Zerstörung oder Beseitigung von Nestern (zum Beispiel an Fassaden oder auf Dachböden im Zuge von Wärmedämmungsmaßnahmen)
    • Beseitigung spezieller Habitatstrukturen (zum Beispiel markante Höhlenbäume, Hecken, Rastplätze, seltene Sonderbiotope)
    • Sie möchten etwas Bauen oder eine Sanierung (Dach, Fassade et cetera) durchführen.
    • Sie möchten in einem Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet etwas bauen, fällen, umgestalten oder eine Veranstaltung oder eine sonstige Aktivität durchführen.
    • Sie möchten einen Baum fällen
    Die Genehmigung für das Fällen eines Baumes kann in Hamburg bereits online beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Naturschutz (BUKEA) am 17.10.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Artenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en