Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

    Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft beantragen

    Wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen, durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann, benötigen Sie im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen, welches die Natur oder Landschaft beeinflusst, benötigen Sie unter bestimmten Umständen eine Eingriffsgenehmigung. Dies kann zum Beispiel bei einem Bauvorhaben der Fall sein. Die Eingriffsgenehmigung wird Ihnen in der Regel zusammen mit der Baugenehmigung oder Plangenehmigung erteilt. Nur in besonderen Ausnahmefällen müssen Sie die Eingriffsgenehmigung separat bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Eine separate Eingriffsgenehmigung benötigen Sie, wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen,
    • das nicht im Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegt und
    • durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und
    • das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Informationen notwendig sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Sie sollten einen einfachen, formlosen Antrag mit einem Kartenausschnitt mit Standortmarkierung und einer einfachen Planskizze einreichen. Die zuständige Behörde prüft, ob für das Vorhaben eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist und fordert dann gegebenenfalls konkrete weitere Unterlagen bei Ihnen an.

    Voraussetzungen

    Bei Ihrer Eingriffsmaßnahme müssen Sie die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst geringhalten. 

    Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen Sie, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig ausgleichen oder durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig kompensieren.

    Eine naturschutzrechtliche Genehmigung kann zum Beispiel für folgende Vorhaben im Außenbereich notwendig sein:
    • Fahrsilo
    • Zaun, Einfriedung
    • bauliche Anlagen oder Gebäude
    • Unbefestigte landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Lagerflächen oder Abstellflächen
    • Flächenversiegelung oder Flächenbefestigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen schriftlichen, formlosen Antrag
    • Sachverhaltsermittlung und Bescheidung durch die zuständige Stelle

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität des Vorhabens. Es ist jedoch mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit zu rechnen.

    Kosten

    Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Eingriffsgenehmigung richtet sich nach dem Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Eingriffsgenehmigung muss Ihnen vorliegen und rechtskräftig sein, bevor Sie mit dem eigentlichen Vorhaben beginnen.

    Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Schutz oder Vogelschutz, Schutzgebietsregelungen).

    Bei Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich gelten besondere, gelockerte Vorschriften.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Naturschutz (BUKEA) am 12.10.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en