Versammlung Bestätigung
Versammlungen und Aufzüge anmelden
Wenn Sie eine Versammlung oder einen Aufzug abhalten wollen, müssen Sie dies anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug unter freiem Himmel veranstalten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden. Sie können die Versammlung als Einzelperson, Organisation oder Vereinigung anmelden.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U1,Busse 19/23/118/179 Alsterdorf
Öffnungszeiten
Mo-Do 07.30-16.00, Fr 07.30-14.30 Uhr
Kontaktperson
Versammlungsbehörde
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
- Sie bestimmen eine Versammlungsleitung.
- Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein. Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde. Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Es kann zusätzlich eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung benannt werden.
- Mit Ihrer Anmeldung machen Sie folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Veranstalters beziehungsweise der Veranstalterin beziehungsweise der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
- Name und Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse des Versammlungsleiters beziehungsweise der Versammlungsleiterin
- Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
- Bei Aufzügen oder Demonstrationen der geplante Streckenverlauf
- Gegebenenfalls: Zahl und Einsatz der voraussichtlich eingesetzten Ordner und Ordnerinnen
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 Versammlungsgesetz (VersammlG)
https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__14.html
https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__14.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen einschränkende Verfügungen oder Verbot
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus. Dabei müssen Sie sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.
- Sie versenden Ihre schriftliche Anmeldung auf dem Postweg oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Stelle ein.
- Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird diese gegebenenfalls an weitere Stellen weitergeleitet, die dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen können.
- In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde beziehungsweise der Polizei und den veranstaltenden Personen.
- Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung oder oder einen Bescheid, gegebenenfalls mit einschränkenden Verfügungen oder Verboten. (Auch kurzfristige Benachrichtigungen bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung sind möglich).
Fristen
Sie müssen die Versammlung 48 Stunden bevor Sie Personen zur Teilnahme an der Versammlung einladen oder über Medien dazu aufrufen, anzeigen
Bearbeitungsdauer
4 bis 24 Stunden
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung oder Verfügung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.
Wesentliche Änderungen Ihrer Angaben zur Versammlung müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
Wesentliche Änderungen Ihrer Angaben zur Versammlung müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.07.2022
Stichwörter
Versammlungen und Aufzüge, Anmeldung