• Rahlstedt (Landkreis Rahlstedt, Hamburg)
Versammlung Bestätigung

Versammlungen und Aufzüge anmelden

Wenn Sie eine Versammlung oder einen Aufzug abhalten wollen, müssen Sie dies anmelden.

Beschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug unter freiem Himmel veranstalten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden. Sie können die Versammlung als Einzelperson, Organisation oder Vereinigung anmelden.

zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Ansprechpartner

Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

Aktuelles

Polizei Hamburg

Beschreibung

Polizei Hamburg

Adresse

Hausanschrift

Bruno-Georges-Platz 1

22297 Hamburg

U1,Busse 19/23/118/179 Alsterdorf

Öffnungszeiten

Mo-Do 07.30-16.00, Fr 07.30-14.30 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Sie bestimmen eine Versammlungsleitung.
    • Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein. Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde. Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Es kann zusätzlich eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung benannt werden.
  • Mit Ihrer Anmeldung machen Sie folgende Angaben:
    • Name und Anschrift des Veranstalters beziehungsweise der Veranstalterin beziehungsweise der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
    • Name und Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse des Versammlungsleiters beziehungsweise der Versammlungsleiterin
    • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
    • Bei Aufzügen oder Demonstrationen der geplante Streckenverlauf
    • Gegebenenfalls: Zahl und Einsatz der voraussichtlich eingesetzten Ordner und Ordnerinnen 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen einschränkende Verfügungen oder Verbot
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus. Dabei müssen Sie sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.
Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:
  • Sie versenden Ihre schriftliche  Anmeldung auf dem Postweg oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Stelle ein.
Anschließend:
  • Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird diese gegebenenfalls an weitere Stellen weitergeleitet, die dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen können.
  • In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde beziehungsweise der Polizei und den veranstaltenden Personen.
  • Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung oder oder einen Bescheid, gegebenenfalls mit einschränkenden Verfügungen oder Verboten. (Auch kurzfristige Benachrichtigungen bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung sind möglich).

Fristen

Sie müssen die Versammlung 48 Stunden bevor Sie Personen zur Teilnahme an der Versammlung einladen oder über Medien dazu aufrufen, anzeigen

Bearbeitungsdauer

4 bis 24 Stunden

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung oder Verfügung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.

Wesentliche Änderungen Ihrer Angaben zur Versammlung müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 12.07.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Versammlungen und Aufzüge, Anmeldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en