Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Teilerbschein Vor- bzw. Nacherbe gegenständlich beschränkt

    Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

    Für mehrere Erben kann ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden, der nicht alle Erben ausweist. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, geht dies aus dem Erbschein hervor. Er kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

    Beschreibung

    Wenn ein Erblasser verstirbt, hinterlässt er in der Regel nicht nur einen Erben, sondern mehrere. Diese treten mit Erbanfall in die sogenannte Erbengemeinschaft ein. 
    Grundsätzlich kann jeder einzelne Miterbe einen Erbschein beantragen, mit dem er sich gegenüber Dritten als rechtmäßigen Erben ausweisen kann. Will die Erbengemeinschaft jedoch gemeinsam auftreten und gegenüber Banken, Versicherern und Grundbuchamt handeln, so ist häufig ein gemeinschaftlicher Erbschein notwendig.
    Der gemeinschaftliche Teilerbschein wird für das Erbrecht mehrerer aber nicht aller Miterben auf Antrag eines Miterben erteilt, wenn zum Beispiel ein Miterbe ausgewandert und damit nicht erreichbar ist.
    Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft im Testament wird festgelegt wer zuerst Erbe des verstorbenen Erblassers wird (Vorerbe) und wer nach diesem Erbe wird (Nacherbe). Der Vorerbe kann somit die Erbschaft für den Zeitraum bis zum Eintritt des Nacherbfalls nutzen. Der Nacherbe wird erst dann Erbe des Erblassers, wenn die Vorerbschaft endet. In dem Erbschein, der dem Vorerben erteilt wird, ist anzugeben, dass eine Nacherbfolge angeordnet ist, unter welchen Voraussetzungen sie eintritt und wer der Nacherbe ist.

    Ein auf bestimmte Gegenstände in Deutschland beschränkter Erbschein (gegenständlich beschränkter Erbschein) kann vom Nachlassgericht auf Antrag erteilt werden, wenn zum Nachlass (vererbtes Vermögen) auch Gegenstände gehören, die sich im Ausland befinden. Ein gegenständlich beschränkter Erbschein sollte beantragt werden, wenn hierdurch das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins beschleunigt wird (z.B. weil kein ausländisches Erbrecht ermittelt werden muss), oder weil der Erbschein im Ausland nicht benötigt wird und durch die Beschränkung Kosten gespart werden können.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

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    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Das Nachlassgericht des Amtsgerichts Hamburg-Altona bietet in der Zeit von Montag, 18.11.2024 bis Freitag, 06.12.2024 keine persönlichen Sprechzeiten vor Ort an. Eine telefonische Erreichbarkeit ist montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 10 Uhr-11 Uhr gegeben.
     

    Weitere Informationen

    Das angegebene Fax ist fristwahrend.
    Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Hierfür bitte das entsprechende Formular unter Formulare, Services & Links (s.o.) ausfüllen und per Post oder per Mail (an die Poststelle) zusenden.
    Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie vom Gericht zurückgerufen.
    Die Rückgabe von Testamenten ist während der Geschäftszeiten möglich, hierfür bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

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    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

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    Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese ist wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung am Freitag, 29.11.2024 nur eingeschränkt erreichbar. Ein Notdienst für unaufschiebbare Angelegenheiten ist von 9-15 Uhr unter der Rufnummer 0176/428 56623 oder per Fax 040/4279 83 28 eingerichtet.
     

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    Bleicherweg 1

    21073 Hamburg

    S3/S5 Harburg Rathaus, Busse 141/241 Seehafenbrücke (Amtsgericht)

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das angegebene Fax ist fristwahrend.
    Auch zuständig für Nachfragen zur Abteilung 871.

    Hinweis: Aktuell wird aufgrund von personeller Unterbesetzung auf eine Bearbeitungszeit von mindestens 6 Monaten hingewiesen.


    Der Termin kann auch postalisch oder per Fax beantragt werden (Antrag siehe Links).
    Im Nachlassgericht Hamburg-Barmbek werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht per Fax (040/4279-83289) oder auf dem Postwege (Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg).

    Hinweis:
    Alle schriftlichen Anfragen zur Erbausschlagung (Terminvereinbarung etc.) werden im Hinblick auf eine vorzunehmende Erbausschlagung innerhalb der 6-wöchigen Frist täglich geprüft.  
     

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    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Termin kann auch postalisch oder per Fax beantragt werden (Antrag siehe Links). In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Der Terminsantrag kann auch per Mail an das Funktionspostfach gesandt werden.
     
    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Dammtorwall 13

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

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    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.


    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

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    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.


    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

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    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.

    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

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    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.


    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.
     

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    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.


    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

     

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    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorwall 13

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.

    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    Im Nachlassgericht des Amtsgerichts Hamburg Wandsbek werden Ausschlagungserklärungen, Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen (Antrag siehe Links).
    Der Terminantrag kann dem Nachlassgericht auf dem Postwege, per Mail an das Funktionspostfach oder auch per Fax übersandt werden.
    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.
     

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    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Reisepass
    • Sterbeurkunde des Erblassers (verstorbene Person, von der geerbt wird)
    • Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft
    • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
    • Namen und Anschriften der Miterben
    • Nachweise darüber, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben mehr sind, zum Beispiel deren Sterbeurkunden, Erbausschlagungs- oder Erbverzichtserklärungen
    • Alle vorhandenen Testamente oder Erbverträge
    • Den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften)
    • Nachweise, dass sich Nachlassgegenstände im Ausland befinden

    Voraussetzungen

    Es sind Miterben vorhanden und diese möchten einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen und der Erblasser hat in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet und Nachlassgegenstände befinden sich sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Allerdings stehen nicht alle Miterben zur Beantragung zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde

    Soweit im Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht widerstreitende Interessen vorliegen, darf das Nachlassgericht den Erbschein nicht sofort erteilen.
    Das Amtsgericht erlässt einen Beschluss, in dem es mitteilt, dass es die zur Begründung des Erbscheinantrages erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet.
    Die Beteiligten haben dann gem. §§ 58, 63 FamFG die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss binnen einer Frist von einem Monat das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen.
    Der Erbschein wird erst dann erteilt, wenn nach Ablauf der einmonatigen Frist niemand gegen den Beschluss des Nachlassgerichts Beschwerde eingelegt hat und der Beschluss damit rechtskräftig geworden ist.
    Darüber hinaus kann gem. § 59 FamFG die Person Beschwerde ein legen, die im Erbscheinverfahren das Nachlassgericht mit ihren Argumenten nicht überzeugen konnte und dadurch in ihren Rechten beeinträchtigt ist.

    Anfechtung

    Durch die Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe automatisch als angenommen – eine Erbausschlagung ist dann nicht mehr möglich.
    Erben können die Erbschaft dann nur noch abwenden, indem sie die Annahme der Erbschaft anfechten. Dafür muss aber ein Grund nachgewiesen werden, der zur Anfechtung berechtigt (zum Beispiel bestimmte Irrtümer).
    Es wird empfohlen, sich hier rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin einzuholen. Das Amtsgericht darf keine Rechtsberatung vornehmen.

    Bei Teilerbscheinen und gemeinschaftlichen Erbscheinen ist jeder Erbe innerhalb der Erbgemeinschaft zur Anfechtung berechtigt.

    Verfahrensablauf

    Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (meist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat):
     
    • Stellen Sie dort einen Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins
    • Nutzen Sie das vorgesehene Formular.
    • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen an.
    • Der Erbscheinsantrag muss nur von einem Miterben gestellt werden.
    • Alternativ können Sie den Antrag über eine bevollmächtigte Person stellen, etwa eine Notarin oder einen Notar; beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, oder bei Gericht zu Protokoll erklären.
    • Geben Sie persönlich vor dem Amtsgericht beziehungsweise vor einer Notarin oder vor einem Notar eine Versicherung an Eides statt ab. Damit versichern Sie, dass Ihnen nichts bekannt ist, was der Richtigkeit Ihrer Angaben im Erbscheinsantrag entgegensteht.
      • Dies ist nicht erforderlich, wenn das Amtsgericht darauf verzichtet.
      • Beurkundet eine Notarin oder ein Notar die Versicherung an Eides statt, kann diese Person gleichzeitig den Erbscheinsantrag beurkunden.
    • Nachdem Sie den Erbschein beantragt haben, prüft das Amtsgericht die Berechtigung und stellt den Erbschein aus.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls und dem jeweiligen Amtsgericht.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Nachlasswert (vererbtes Vermögen) nach Abzug der Schulden der Erblasserin oder des Erblassers (verstorbene Person).
     
    • Die Ausstellung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht kostet zum Beispiel:
      • bei einem Nachlasswert von EUR 30.000 EUR 125,00
      • bei einem Nachlasswert von EUR 100.000 EUR 273,00
      • bei einem Nachlasswert von EUR 500.000 EUR 935,00
    • Zusätzlich müssen Sie Gebühren in derselben Höhe für die Beurkundung einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht beziehungsweise bei einer Notarin oder bei einem Notar zahlen.
    • Hinzu kommen gegebenenfalls noch Schreibauslagen und die Umsatzsteuer.
    • Bei Antragstellenden mit Wohnsitz im Ausland ist gegebenenfalls ein Kostenvorschuss notwendig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es muss nur einer der Miterben den Erbscheinsantrag stellen.

    Bitte beachten Sie:
    Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Roggenkamp, Sylvia am 26.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Erbschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en