Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung Zulassung

    Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen

    Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Um Arbeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung nicht entsprechen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
    Um die Ausnahme zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen betroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht.
    Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:
    • Abweichung von Lagervorschriften
    • Dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
    • Ausnahmen von gesetzten Fristen

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
    • Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    • Sie können die behördliche Ausnahme schriftlich per Post oder per Mail bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Es gibt grundsätzlich keine Frist.
    Ausnahme: Sie beantragen das Abweichen von einer gesetzlich vorgegebenen Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den Bescheid in der Regel 2 bis 4 Wochen nach dem Sie den Antrag gestellt haben.

    Kosten

    Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 Euro bis 500 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 10.10.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausnahme Gefahrstoffverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en