Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme

    Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer, der bei Ihnen angestellten Personen gekommen ist.
    Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
    Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    Es ist zu einem Unfall oder einer Betriebsstörung im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrstoffen gekommen oder es liegt ein Verdacht dahingehend vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Anzeige durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.
    • Wenn Sie die Anzeige bereits bei einer anderen Behörde eingereicht haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.

    Fristen

    Zeigen Sie den Unfall oder die Betriebsstörung unverzüglich bei der zuständigen Stelle an.

    Bearbeitungsdauer

    Es handelt sich um eine Anzeige durch Sie. Sie erhalten keinen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 10.10.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Meldung Personenschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en