Sorgeerklärung beantragen
Beschreibung
- Beratung und Regelung zu Vaterschaftsfragen und zu Unterhaltsfragen von Kindern (bis 18 Jahren).
- Beratungen finden auch für junge Volljährige (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres = 21. Geburtstag) sowie zum Thema Betreuungsunterhalt statt
- anlässlich der Geburt (§ 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch).
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt.
Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden, die sogenannte Negativbescheinigung.
Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber der zuständigen Behörde oder einem Notar erklären und beurkunden lassen.
Sie können die Sorgeerklärung auch dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist.
Dies ist aber auch nach der Geburt noch möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung anstreben möchten.
Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden.
Dies können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen.
Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
Internet
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
Internet
Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
Kontaktperson
BA Bergedorf - BS115
Zuständig für
- Familienname Kind: Ts - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2893
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS111
Zuständig für
- Familienname Kind: O - Sc
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2961
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS122
Zuständig für
- Familienname Kind: L - N
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-3325
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS116
Zuständig für
- Familienname Kind: Fe - Gq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-3066
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS119
Zuständig für
- Familienname Kind: C - Fd
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2045
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
Internet
Weitere Informationen
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Internet
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.
Kontaktperson
Beistandschaft (Hamburg-Nord)
Zuständig für
- Familienname Kind: A - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2174
Fax: +49 40 4279-04714
Fax: 04714
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
E - BS Eggert
Zuständig für
- Familienname Kind: Schuc - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2499
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Lübbers
Zuständig für
- Familienname Kind: Par - Schub
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3523
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Schiller
Zuständig für
- Familienname Kind: Krut - Paq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3489
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Klapp
Zuständig für
- Familienname Kind: Hart - Krus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3562
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Haberland
Zuständig für
- Familienname Kind: D - Hars
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2079
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Grantz
Zuständig für
- Familienname Kind: A - C
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3317
Fax: +49 40 427 90-3164
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Internet
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termin nur nach telefonischer Absprache.
Internet
erforderliche Unterlagen
- Persönliches Erscheinen ist notwendig.
- Ausweise beider Eltern
- Nachweis der Schwangerschaft (ärztl. Attest oder entsprechende Seite des Mutterpasses).
- Dolmetscher bei Sprachbarrieren
- Nachgeburtliche Beurkundung:
- Ausweise beider Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes, wenn der Vater bereits eingetragen ist
- Vaterschaftsanerkennung
- Ggf. Dolmetscher
Voraussetzungen
- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet .
- Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung)
- Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein.
- Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen.
- Die Eltern müssen persönlich erscheinen.
- Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
- Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein:
- Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
- Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1626d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626d.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen
- In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert. Diese wird Ihnen dann vorgelesen und von beiden Elternteilen unterschrieben.
- Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt .
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
III B 44
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin.[A1] [A2]
[A1]Aus HaSI
Der Inhalt ist methodisch nicht richtig. Bitte denken Sie bei Ihrer Formulierung an die bürgerfreundliche Sprache. Siehe Erklärtext
[A2]Hier müssten konkrete Hinweise erfolgen, was gemeint ist??
Fristen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich können sämtliche in diesem Zusammenhang durchzuführenden Beurkundungen bei jedem Jugendamt in Deutschland vorgenommen werden. Alternativ können diese Erklärungen auch bei einem Notar abgegeben werden.
Für Kinder, die im Ausland geboren wurden, gilt das gleiche Verfahren mit dem Unterschied, dass für alle diese Kinder zentral das Sorgeregister in Berlin geführt wird. Ansprechpartner für alle Jugendämter und Botschaften ist:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
III B 44
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Beistandschaft (Wandsbek) am 15.09.2023
Stichwörter
Unterhaltsbeistand