Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen
Beschreibung
Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann den Unterhalt vorschießen oder in einigen Fällen komplett ersetzen.
Auch wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, kann die Mutter des Kindes eine Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft einrichten und bei erfolgreicher Feststellung dann den Unterhalt einfordern.
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Leistet ein Elternteil keinen Unterhalt, so kann derjenige Elternteil eine Beistandschaft einrichten, bei dem das Kind lebt.
Die Beistandschaft kann den Unterhaltsanspruch festlegen und evtl. beurkunden.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden.
Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Eine Beistandschaft kann durch Vorsprache bei der zuständigen Stelle oder auch formlos schriftlich erfolgen. Ein solcher Antrag kann bereits vor Geburt des Kindes gestellt werden.
Entweder, wenn der Vater noch ermittelt werden muss oder bereits absehbar ist, dass kein Unterhalt geleistet wird. Benötigt wird dazu lediglich der Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils. Mitgebracht werden sollten auch alle anderen Unterlagen, die in der Unterhaltsangelegenheit eventuell bereits vorliegen (Schuldtitel, Schriftverkehr eines Anwalts u.ä.). Zahlt der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt, wird Ihrem Kind Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gewährt. Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
So viel Geld können Sie aktuell bekommen (Stand: Januar 2022): Dieses Geld wird umgehend von dem säumigen Elternteil durch die Unterhaltsvorschussgeldstelle zurückgefordert. Eine wichtige Voraussetzung für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist insbesondere, dass Ihr Kind bei Ihnen lebt und jünger als 18 Jahre ist.
Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt.
Wäre der andere Elternteil durchaus in der Lage, den Unterhalt für Ihr Kind zu zahlen, handelt es sich um einen Vorschuss auf den Unterhalt, den sich die Unterhaltsvorschussstelle von dem eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt.
Wenn der andere Elternteil nicht in der Lage und deshalb auch nicht verpflichtet ist, den Unterhalt für Ihr Kind zu zahlen, wird eine Ausfallleistung gezahlt.
Für ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit von Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftraumes oder der Schweiz besitzen, muss die Anspruchsberechtigung im Einzelfall geprüft werden.
Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann nur bei der Unterhaltsvorschusskasse gestellt werden. Zwei voneinander unterschiedliche Abteilungen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
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Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
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Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
Internet
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
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Am Güterbahnhof 8
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Hausanschrift
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TELEFAX +49 40 427906-000
Kontaktperson
BA Bergedorf - BS115
Zuständig für
- Familienname Kind: Ts - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2893
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS111
Zuständig für
- Familienname Kind: O - Sc
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2961
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS122
Zuständig für
- Familienname Kind: L - N
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-3325
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS116
Zuständig für
- Familienname Kind: Fe - Gq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-3066
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS119
Zuständig für
- Familienname Kind: C - Fd
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2045
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
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Weitere Informationen
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften)
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Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften
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Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften)
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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften
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Öffnungszeiten
Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.
Kontaktperson
Beistandschaft (Hamburg-Nord)
Zuständig für
- Familienname Kind: A - Z
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Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2174
Fax: +49 40 4279-04714
Fax: 04714
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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)
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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften
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Öffnungszeiten
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
E - BS Eggert
Zuständig für
- Familienname Kind: Schuc - Z
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Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2499
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Lübbers
Zuständig für
- Familienname Kind: Par - Schub
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3523
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Schiller
Zuständig für
- Familienname Kind: Krut - Paq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3489
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Klapp
Zuständig für
- Familienname Kind: Hart - Krus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3562
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Haberland
Zuständig für
- Familienname Kind: D - Hars
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2079
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Grantz
Zuständig für
- Familienname Kind: A - C
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3317
Fax: +49 40 427 90-3164
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Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)
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Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
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Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)
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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften
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Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)
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Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)
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Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termin nur nach telefonischer Absprache.
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erforderliche Unterlagen
Zur Einrichtung einer Beistandschaft
- Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
- ggf. Kontoverbindungsdaten
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen, wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)
Zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss/-ersatz:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers / der Antragstellerin
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sofern vorliegend: Unterhaltstitel, Gerichtsbeschluss oder -urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage
- Kontoverbindungsdaten zur Überweisung des Vorschusses / der Ersatzleistung
- Nachweis über den Trennungszeitpunkt oder die Scheidung
- Ggf. Aufenthaltstitel
- Kindergeldnachweis
- Ggf. Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtserklärung
- Ggf. Vaterschaftsanerkenntnis
- Nachweis über den Trennungszeitpunkt z.b. Bestätigung des Rechtsanwalts
- Sofern vorliegend (Mahn-) Schreiben im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen des Kindes
- Ggf. Nachweise über Einkünfte aus Vermögen des Kindes (Zinsen u. ä.) und Arbeit des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung)
Voraussetzungen
- Kind muss noch minderjährig sein
- Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt bei Ihnen
Zusätzlich bei Unterhaltsvorschuss:
- Der andere Elternteil kann oder will keinen Unterhalt zahlen
- Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt
Rechtsgrundlage(n)
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html - Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder –ausfallleistungen
https://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Beistandschaft:
- Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen, formlosen Antrag beantragt werden.
- Meist ist eine persönliche Vorsprache zur Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll. H
Unterhaltsvorschuss
- Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welchem sämtliche relevante Unterlagen hinzugefügt werden müssen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Beistandschaft:
- Nach einer persönlichen Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.
Unterhaltsvorschuss:
- Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erfolgt die Bearbeitung umgehend.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Beistandschaft (Wandsbek) am 15.09.2023
Stichwörter
Alleinerziehende