Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

    Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen

    Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen Vorschuss oder Ersatz des Unterhalts leisten.

    Beschreibung

    Befindet sich ein alleinerziehender Elternteil in der Situation dass der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, evtl. weil dieser nicht leisten will oder evtl. nicht kann (z. B. Arbeitslosigkeit, Tod) kann sich der alleinerziehende Elternteil an die Beistandschaft wenden, um Unterstützung zu erfahren und den Unterhalt festsetzen zu lassen.
    Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann den Unterhalt vorschießen oder in einigen Fällen komplett ersetzen.
    Auch wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, kann die Mutter des Kindes eine Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft einrichten und bei erfolgreicher Feststellung dann den Unterhalt einfordern.
    Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Leistet ein Elternteil keinen Unterhalt, so kann derjenige Elternteil eine Beistandschaft einrichten, bei dem das Kind lebt.
    Die Beistandschaft kann den Unterhaltsanspruch festlegen und evtl. beurkunden.
    Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden.
    Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
    Eine Beistandschaft kann durch Vorsprache bei der zuständigen Stelle oder auch formlos schriftlich erfolgen. Ein solcher Antrag kann bereits vor Geburt des Kindes gestellt werden.
    Entweder, wenn der Vater noch ermittelt werden muss oder bereits absehbar ist, dass kein Unterhalt geleistet wird. Benötigt wird dazu lediglich der Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils. Mitgebracht werden sollten auch alle anderen Unterlagen, die in der Unterhaltsangelegenheit eventuell bereits vorliegen (Schuldtitel, Schriftverkehr eines Anwalts u.ä.). Zahlt der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt, wird Ihrem Kind Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gewährt. Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
    So viel Geld können Sie aktuell bekommen (Stand: Januar 2022): Dieses Geld wird umgehend von dem säumigen Elternteil durch die Unterhaltsvorschussgeldstelle zurückgefordert. Eine wichtige Voraussetzung für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist insbesondere, dass Ihr Kind bei Ihnen lebt und jünger als 18 Jahre ist.
    Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt.
    Wäre der andere Elternteil durchaus in der Lage, den Unterhalt für Ihr Kind zu zahlen, handelt es sich um einen Vorschuss auf den Unterhalt, den sich die Unterhaltsvorschussstelle von dem eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt.
    Wenn der andere Elternteil nicht in der Lage und deshalb auch nicht verpflichtet ist, den Unterhalt für Ihr Kind zu zahlen, wird eine Ausfallleistung gezahlt.
    Für ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit von Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftraumes oder der Schweiz besitzen, muss die Anspruchsberechtigung im Einzelfall geprüft werden.
    Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann nur bei der Unterhaltsvorschusskasse gestellt werden. Zwei voneinander unterschiedliche Abteilungen. 

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Wandsbek

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

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    Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
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    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.

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    Hausanschrift

    Millerntorplatz 1, 6. OG

    20359 Hamburg

    U3/Busse 16/17/112 St. Pauli

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontaktperson

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    Adresse

    Hausanschrift

    Wandsbeker Allee 62

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

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    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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    Adresse

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    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

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    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)

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    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 163

    22769 Hamburg

    S2/S5, Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Termin nur nach telefonischer Absprache.

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    erforderliche Unterlagen

    Zur Einrichtung einer Beistandschaft

    • Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
    • ggf. Kontoverbindungsdaten
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen, wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)

    Zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss/-ersatz:

    • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers / der Antragstellerin
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Sofern vorliegend: Unterhaltstitel, Gerichtsbeschluss oder -urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage
    • Kontoverbindungsdaten zur Überweisung des Vorschusses / der Ersatzleistung
    • Nachweis über den Trennungszeitpunkt oder die Scheidung
    • Ggf. Aufenthaltstitel
    • Kindergeldnachweis
    • Ggf. Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtserklärung
    • Ggf. Vaterschaftsanerkenntnis
    • Nachweis über den Trennungszeitpunkt z.b. Bestätigung des Rechtsanwalts
    • Sofern vorliegend (Mahn-) Schreiben im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen des Kindes
    • Ggf. Nachweise über Einkünfte aus Vermögen des Kindes (Zinsen u. ä.) und Arbeit des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung)

    Voraussetzungen

    • Kind muss noch minderjährig sein
    • Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt bei Ihnen

    Zusätzlich bei Unterhaltsvorschuss:

    • Der andere Elternteil kann oder will keinen Unterhalt zahlen
    • Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt

    Rechtsgrundlage(n)

     

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Beistandschaft:

    • Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen, formlosen Antrag beantragt werden.
    • Meist ist eine persönliche Vorsprache zur Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll. H

    Unterhaltsvorschuss

    • Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welchem sämtliche relevante Unterlagen hinzugefügt werden müssen.

    Fristen

    Das Kind muss noch minderjährig sein

    Bearbeitungsdauer

    Beistandschaft:

    • Nach einer persönlichen Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.

    Unterhaltsvorschuss:

    • Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erfolgt die Bearbeitung umgehend.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Beistandschaft (Wandsbek) am 15.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Alleinerziehende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en