Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen Weiterleitung

    Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten

    Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt an Sie zahlt, können Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Sie können Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches bekommen. 

    Beschreibung

    Lebt der Elternteil, der Ihnen Unterhalt für Ihr gemeinsames Kind zahlen muss, im Ausland, dann müssen Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Dabei muss zum Beispiel geklärt werden, wie sich die dortigen Einkommensverhältnisse und Lebenskosten auf die Höhe Ihres Unterhaltsanspruches auswirken. Zudem können deutsche Gerichte für das Ausland keine verbindlichen Anweisungen aussprechen. Ihr Anliegen muss deshalb an die im Ausland zuständige Stelle weitergeleitet werden.

    Es gibt internationale Übereinkommen, welche diese länderübergreifenden Verfahren vereinfachen sollen. In nahezu allen Ländern gibt es daher Stellen, welche internationale Unterhaltsangelegenheiten zentral bearbeiten. In Deutschland ist diese zentrale Stelle das Bundesamt für Justiz.

    Wenn Sie bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches im Ausland Unterstützung benötigen, können Sie die Beistandschaft ansprechen und bitten, für Sie den Unterhalt gegen den im Ausland lebenden Elternteil geltend zu machen. Dabei handelt der Beistand oder die Beiständin als gesetzliche Vertretung Ihres unterhaltsberechtigten Kindes. Wenn Sie eine Beistandschaft einrichten, darf diese die für das Verfahren notwendigen Antragsformulare für Sie ausfüllen und an die zuständigen Stellen weiterleiten.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Wandsbek

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -

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    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Güterbahnhof 8

    21035 Hamburg

    Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg

    S2/S21/RE1/Busse Bergedorf , 227/235 Haltestelle am Güterbahnhof

    Öffnungszeiten

    POSTADRESSE
    Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

    Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
    TELEFAX +49 40 427906-000

    Internet

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)

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    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -

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    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -

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    21035 Hamburg

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    S2/S21/RE1/Busse Bergedorf , 227/235 Haltestelle am Güterbahnhof

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    Weitere Informationen

    Für Beurkundungen der Nachnamen A-Z wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr. 040/42891-3513.

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Millerntorplatz 1, 6. OG

    20359 Hamburg

    U3/Busse 16/17/112 St. Pauli

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Internet

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    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Internet

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 163

    22769 Hamburg

    S2/S5, Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Termin nur nach telefonischer Absprache.

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Wandsbeker Allee 62

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Internet

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    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels

    Voraussetzungen

    • Sie sind Elternteil eines minderjährigen Kindes. 
    • Der andere Elternteil lebt nicht in Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (AUG):
    www.gesetze-im-internet.de/aug_2011/
    Haager Unterhaltsübereinkommen 2007
    www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/AU/HUUE2007/HUUE2007/HUUE2007_node.html

    Rechtsbehelf

    Die Beistandschaft sowie das Amtsgericht werden bei der Verfolgung von Unterhaltsansprüchen gegenüber einer im Ausland lebenden Person nur unterstützend und vermittelnd tätig, weshalb keine Rechtsmittel eingelegt werden können.

    Verfahrensablauf

    Einrichtung einer Beistandschaft:
    • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und beantragen die Einrichtung der Beistandschaft. Gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen vorlegen. Oft kann eine Beistandschaft sofort eingerichtet werden.
    Wenn Sie eine Beistandschaft eingerichtet haben, kann der Beistand oder die Beiständin die nachfolgenden Verfahrensschritte für Sie übernehmen:

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland:
    • Das an Ihrem Wohnort zuständige Amtsgericht informiert und berät Sie auf Ihre Anfrage hin, welche Möglichkeiten zur Beitreibung von Unterhalt im Ausland bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.
    • Sie erhalten ein Antragsformular vom zuständigen Amtsgericht.
    • Sie geben das ausgefüllte Antragsformular samt aller notwendigen Unterlagen wieder beim Amtsgericht ab.
    • Das Amtsgericht leitet Ihren Antrag an die in Deutschland zuständige zentrale Stelle weiter.
    • Die in Deutschland zuständige zentrale Stelle nimmt Kontakt mit der ausländischen zentralen Stelle auf und leitet Ihren Antrag weiter.
    • Die in Deutschland zuständige zentrale Stelle führt das Verfahren mit der ausländischen zentralen Stelle. Sie werden über den Verfahrensablauf beziehungsweise den Verfahrensausgang informiert.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert und ist insbesondere abhängig vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern und dem Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.

    Kosten

    Die Einrichtung einer Beistandschaft ist kostenfrei.
    Die zentralen Stellen für internationale Unterhaltsangelegenheiten arbeiten kostenfrei.
    Gegebenenfalls können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, die Sie bezahlen müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Beistandschaft (Wandsbek) am 12.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Alleinerziehende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en