Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten der Verordnung (EG) Nr. 338/97 Erteilung
Ausnahme für die kommerzielle Nutzung geschützter Tiere, Pflanzen und deren Erzeugnisse beantragen
Wenn Sie Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse einer streng geschützten Art verkaufen oder kommerziell nutzen möchten, müssen Sie vorab bei der zuständigen Stelle eine Vermarktungsgenehmigung beantragen.
Beschreibung
Da viele Arten durch den Handel gefährdet sind, ist die Vermarktung und kommerzielle Nutzung nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Sofern Sie Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse einer streng geschützten Art verkaufen oder kommerziell nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Vermarktungsgenehmigung. Die Vermarktungsgenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Vermarktung oder kommerziellen Nutzung beginnen. Sie müssen die Vermarktungsgenehmigung im Vorwege bei der zuständigen Stelle beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Nachweise für die legale Herkunft, wie zum Beispiel
- Zeugenerklärung
- Eidesstattliche Versicherung
- Fotos
- Rechnung
- Gutachten
- Angaben zur Kennzeichnung (Ringnummer, Transponder, Foto, Zuchtbescheinigung)
Voraussetzungen
Sie müssen die legale Herkunft des Tieres, der Pflanze oder deren Erzeugnisse nachweisen können.
Beim Umgang mit lebenden Tieren müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen erfüllt sein.
Beim Umgang mit lebenden Tieren müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen erfüllt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Es ist empfehlenswert, dass Sie sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen um den Sachverhalt zu klären.
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung und reichen den Antrag gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Genehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Verwaltungsgebühren
Fristen
Keine. Die Genehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Vermarktung beginnen.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 4 Wochen
Kosten
Die zu erhebende Gebühr richtet sich nach dem mit dem Antrag verbundenen Arbeitsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Auflistung aller streng geschützten Tiere und Erzeugnisse können Sie der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz entnehmen.
Sie haben auch bei Erfüllung aller Rechtsvorschriften keinen Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung. Die zuständige Stelle entscheidet über jeden Einzelfall im eigenen Ermessen. Bei einer Ablehnung bleibt Ihnen der Rechtsweg offen.
Besonders geschützte Arten unterliegen der Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie jeden Zugang und Abgang oder Verlust eines besonders geschützten Tieres schriftlich bei der zuständigen Behörde melden müssen.
Sie haben auch bei Erfüllung aller Rechtsvorschriften keinen Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung. Die zuständige Stelle entscheidet über jeden Einzelfall im eigenen Ermessen. Bei einer Ablehnung bleibt Ihnen der Rechtsweg offen.
Besonders geschützte Arten unterliegen der Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie jeden Zugang und Abgang oder Verlust eines besonders geschützten Tieres schriftlich bei der zuständigen Behörde melden müssen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Naturschutz (BUKEA) am 21.09.2023
Stichwörter
Einfuhr