Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten der Verordnung (EG) Nr. 338/97 Erteilung

    Ausnahme für die kommerzielle Nutzung geschützter Tiere, Pflanzen und deren Erzeugnisse beantragen

    Wenn Sie Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse einer streng geschützten Art verkaufen oder kommerziell nutzen möchten, müssen Sie vorab bei der zuständigen Stelle eine Vermarktungsgenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Da viele Arten durch den Handel gefährdet sind, ist die Vermarktung und kommerzielle Nutzung nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Sofern Sie Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse einer streng geschützten Art verkaufen oder kommerziell nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Vermarktungsgenehmigung. Die Vermarktungsgenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Vermarktung oder kommerziellen Nutzung beginnen. Sie müssen die Vermarktungsgenehmigung im Vorwege bei der zuständigen Stelle beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Nachweise für die legale Herkunft, wie zum Beispiel
      • Zeugenerklärung
      • Eidesstattliche Versicherung
      • Fotos
      • Rechnung
      • Gutachten
    • Angaben zur Kennzeichnung (Ringnummer, Transponder, Foto, Zuchtbescheinigung)

    Voraussetzungen

    Sie müssen die legale Herkunft des Tieres, der Pflanze oder deren Erzeugnisse nachweisen können.

    Beim Umgang mit lebenden Tieren müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen erfüllt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Es ist empfehlenswert, dass Sie sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen um den Sachverhalt zu klären.
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung und reichen den Antrag gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
    • Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Genehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Verwaltungsgebühren

    Fristen

    Keine. Die Genehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Vermarktung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die zu erhebende Gebühr richtet sich nach dem mit dem Antrag verbundenen Arbeitsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Auflistung aller streng geschützten Tiere und Erzeugnisse können Sie der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz entnehmen.

    Sie haben auch bei Erfüllung aller Rechtsvorschriften keinen Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung. Die zuständige Stelle entscheidet über jeden Einzelfall im eigenen Ermessen. Bei einer Ablehnung bleibt Ihnen der Rechtsweg offen.
     
    Besonders geschützte Arten unterliegen der Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie jeden Zugang und Abgang oder Verlust eines besonders geschützten Tieres schriftlich bei der zuständigen Behörde melden müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Naturschutz (BUKEA) am 21.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Einfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en