• Bramfeld (Landkreis Bramfeld, Hamburg)
Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung Beurkundung

Mutterschaft anerkennen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie öffentlich beurkunden lassen, die Mutter Ihres Kindes zu sein.

Beschreibung

Nach deutschem Recht ergibt sich die Mutterschaft allein aus der Tatsache der Geburt: Sie sind Mutter eines Kindes, wenn Sie es geboren haben. 

Wenn in Ihrem Mutter-Kind-Verhältnis das Recht eines anderen Landes zur Geltung kommt, kann es notwendig sein, dass Sie Ihre Mutterschaft vor der zuständigen Stelle anerkennen und dies öffentlich beurkunden lassen müssen. Dies kann der Fall sein, wenn
  • Sie nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind,
  • Ihr Kind den gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat,
  • Ihr Heimatrecht oder das des Vaters des Kindes die Anerkennung vorschreibt 

zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)

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Am Güterbahnhof 8

21035 Hamburg

Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg

S2/S21/RE1/Busse Bergedorf , 227/235 Haltestelle am Güterbahnhof

Öffnungszeiten

POSTADRESSE
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-2460
TELEFAX +49 40 427906-000

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften)

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Kümmellstraße 7

20249 Hamburg

U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

Öffnungszeiten

Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.

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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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Adresse

Hausanschrift

Millerntorplatz 1, 6. OG

20359 Hamburg

U3/Busse 16/17/112 St. Pauli

Öffnungszeiten

nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Kontaktperson

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Adresse

Hausanschrift

Wandsbeker Allee 62

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt

Öffnungszeiten

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Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Harburger Rathausforum 1

21073 Hamburg

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

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Harburger Rathausforum 1

21073 Hamburg

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

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Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Amtsvormund-/Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Amtsvormund-/Beistandschaften)

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Adresse

Hausanschrift

Caffamacherreihe 1-3

20355 Hamburg

U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

Öffnungszeiten

nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)

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Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Stresemannstraße 163

22769 Hamburg

S2/S5, Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

Öffnungszeiten

Termin nur nach telefonischer Absprache.

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erforderliche Unterlagen

Nachweis zur Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder anderes Identifikationsdokument)

Voraussetzungen

  • Ihre Anerkennung bedarf auch der Zustimmung Ihres Kindes, wenn Sie als Mutter kein Sorgerecht haben. Für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
  • Wenn Sie in Ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, benötigen Sie die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters. 
  • Für Geschäftsunfähige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen. Ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
  • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
  • Die Anerkennung darf nicht an eine Bedingung oder Zeitbestimmung geknüpft sein.

Rechtsgrundlage(n)

Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG032901360
§ 27 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__27.html
§ 44 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__44.html
§§ 1591 - 1599 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html

Rechtsbehelf

Widerspruch
Anfechtung
Feststellungsverfahren

Verfahrensablauf

  • Sie erklären, die Mutter des Kindes zu sein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anerkennung und klärt Sie über eventuelle rechtliche Folgen auf.
  • Die zuständige Stelle beurkundet Ihre Anerkennung öffentlich schriftlich.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Der Beurkundungsvorgang dauert circa 20 Minuten.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Beistandschaft (Wandsbek) am 12.09.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

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Fehlende Sprachbezeichnung

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