Haustierhaltung Anzeige besonders geschützter Arten
Bestand besonders geschützter Wirbeltiere anzeigen
Sofern Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie den Beginn der Haltung, die Beendigung der Haltung oder Änderungen am Bestand bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Wenn Sie Halter besonders geschützter Wirbeltierarten sind, müssen Sie dies bei Beginn der Haltung der zuständigen Behörde anzeigen (melden) und die Anzahl der Tiere (Bestand) benennen. Nach der Bestandsanzeige müssen Sie jeden Zugang und Abgang (Bestandsänderung) sowie deren Kennzeichnung, schriftlich mitteilen. Ebenso müssen Sie eine Verlegung des Standortes der besonders geschützten Wirbeltiere anzeigen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Naturschutz (BUKEA)
erforderliche Unterlagen
- Formular „Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung für besonders geschützte Tiere“
- Nachweise über die legale Herkunft der Tiere
Voraussetzungen
Sie sind Halter von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen das Formular „Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung für besonders geschützte Tiere“ aus.
- Sie fügen dem Formular Nachweise über die legale Herkunft der Tiere bei.
- Sie übersenden das Formular an die zuständige Behörde
Fristen
Unverzüglich – jedoch spätestens 4 Wochen nach Inbesitznahme, Abgabe, Tod oder Entweichen
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Zu den besonders geschützten Arten gehört der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, wie zum Beispiel Papageienvögel, Schildkröten, Schlangen, Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons, aber auch zahlreiche heimische Arten sowie alle europäischen Singvogelarten.
Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist zum Beispiel beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) möglich oder in den Anlagen zur Bundesartenschutzverordnung.
Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist zum Beispiel beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) möglich oder in den Anlagen zur Bundesartenschutzverordnung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Naturschutz (BUKEA) am 21.09.2023
Stichwörter
Artenschutz