• Altona-Nord (Landkreis Altona-Nord, Hamburg)
Haustierhaltung Anzeige besonders geschützter Arten

Bestand besonders geschützter Wirbeltiere anzeigen

Sofern Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie den Beginn der Haltung, die Beendigung der Haltung oder Änderungen am Bestand bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Wenn Sie Halter besonders geschützter Wirbeltierarten sind, müssen Sie dies bei Beginn der Haltung der zuständigen Behörde anzeigen (melden) und die Anzahl der Tiere (Bestand) benennen. Nach der Bestandsanzeige müssen Sie jeden Zugang und Abgang (Bestandsänderung) sowie deren Kennzeichnung, schriftlich mitteilen. Ebenso müssen Sie eine Verlegung des Standortes der besonders geschützten Wirbeltiere anzeigen.

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Formular „Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung für besonders geschützte Tiere“
  • Nachweise über die legale Herkunft der Tiere

Voraussetzungen

Sie sind Halter von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das Formular „Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung für besonders geschützte Tiere“ aus.
  • Sie fügen dem Formular Nachweise über die legale Herkunft der Tiere bei.
  • Sie übersenden das Formular an die zuständige Behörde

Fristen

Unverzüglich – jedoch spätestens 4 Wochen nach Inbesitznahme, Abgabe, Tod oder Entweichen

Bearbeitungsdauer

Keine

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Zu den besonders geschützten Arten gehört der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, wie zum Beispiel Papageienvögel, Schildkröten, Schlangen, Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons, aber auch zahlreiche heimische Arten sowie alle europäischen Singvogelarten.

Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist zum Beispiel beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) möglich oder in den Anlagen zur Bundesartenschutzverordnung.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Naturschutz (BUKEA) am 21.09.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Artenschutz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en