Haustierhaltung Anzeige besonders geschützter Arten

    Bestand besonders geschützter Wirbeltiere anzeigen

    Sofern Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie den Beginn der Haltung, die Beendigung der Haltung oder Änderungen am Bestand bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Wenn Sie Halter besonders geschützter Wirbeltierarten sind, müssen Sie dies bei Beginn der Haltung der zuständigen Behörde anzeigen (melden) und die Anzahl der Tiere (Bestand) benennen. Nach der Bestandsanzeige müssen Sie jeden Zugang und Abgang (Bestandsänderung) sowie deren Kennzeichnung, schriftlich mitteilen. Ebenso müssen Sie eine Verlegung des Standortes der besonders geschützten Wirbeltiere anzeigen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formular „Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung für besonders geschützte Tiere“
    • Nachweise über die legale Herkunft der Tiere

    Voraussetzungen

    Sie sind Halter von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das Formular „Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung für besonders geschützte Tiere“ aus.
    • Sie fügen dem Formular Nachweise über die legale Herkunft der Tiere bei.
    • Sie übersenden das Formular an die zuständige Behörde

    Fristen

    Unverzüglich – jedoch spätestens 4 Wochen nach Inbesitznahme, Abgabe, Tod oder Entweichen

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu den besonders geschützten Arten gehört der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, wie zum Beispiel Papageienvögel, Schildkröten, Schlangen, Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons, aber auch zahlreiche heimische Arten sowie alle europäischen Singvogelarten.

    Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist zum Beispiel beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) möglich oder in den Anlagen zur Bundesartenschutzverordnung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Naturschutz (BUKEA) am 21.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Artenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en