Wohnberechtigungsschein

    Rollstuhlgerechten Wohnraum vermitteln

    Vermittlung von rollstuhlgerechtem Wohnraum für das gesamte Stadtgebiet an Haushalte, die auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen sind.

    Beschreibung

    Es gibt die Möglichkeit einer Vermittlung von rollstuhlgerechtem Wohnraum für das gesamte Stadtgebiet an Haushalte, die auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen sind.

    Voraussetzung für die Vermittlung einer rollstuhlgerechten Wohnung ist, dass Sie im Besitz eines Dringlichkeitsscheines sind.

    Bitte beantragen Sie den Dringlichkeitsschein bei dem für Ihre Wohnstraße zuständigen Bezirksamt.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Wandsbek

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wandsbeker Allee 73

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-16 für Berufstätige 16-17, Fr 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    In dringenden Angelegenheiten können Sie unter der Rufnummer 428 81 2496 eine Terminanfrage stellen.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Sachbearbeitung im Zweifelsfall über die Dringlichkeit entscheidet und Terminanfragen unter Hinweis auf mögliche Alternativen zurückweist.
    Für die Übersendung von Unterlagen nutzen Sie bitte den Briefkasten vor dem Eingang Wandsbeker Allee Nr. 73 (Treppe hoch) oder übersenden Sie diese an
    wohnungsvergabe@wandsbek.hamburg.de
     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag auf einen Dringlichkeitsschein und für jede Person mit Einkommen eine Einkommenserklärung.
    • Personaldokumente aller zum Haushalt gehörenden Personen
    • Ggf. Heiratsurkunde
    • Ggf. Geburtsurkunden der Kinder
    • Aktueller Mietvertrag
    •  Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
    • Aussagekräftiges ärztliches Attest mit Diagnosen
    Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen nachgefordert werden.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Vermittlung einer rollstuhlgerechten Woh-nung ist der Besitz eines Dringlichkeitsscheines.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 16 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz

    Rechtsbehelf

    Bei der Vermittlung von rollstuhlgerechtem Wohnraum ist es nicht möglich gegen eine negative Entscheidung der Behörde vorzugehen.
    Es kann lediglich bei einer negativen Entscheidung bezüglich des Dringlichkeitsscheines Widerspruch gegen den Bescheid erhoben werden

    Verfahrensablauf

    Sie sind als vordringlich Wohnungssuchende/r mit dem Anspruch auf eine rollstuhlgerechte Wohnung anerkannt und besitzen den sogenannten Dringlichkeitsschein.
    Die Anerkennung als vordringlich Wohnungssuchende/r bedeutet für Sie, dass Ihnen unsere Dienststelle im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Wohnungssuche behilflich ist.
    Zu diesem Zweck erhalten Sie zu gegebener Zeit nach Abwägung aller hierbei zu berücksichtigenden Kriterien einen Besichtigungs- und Anmietungsschein für eine Wohnung.
    Dabei werden in der Regel drei Bewerber gleichzeitig benannt. Der/die Vermieter/in hat dann das Auswahlrecht, sich für einen der vorgeschlagenen Haushalte zu entscheiden.
    Bitte geben Sie uns immer eine Rückmeldung auf jedes Wohnungsangebot, das Sie von uns erhalten.
    Aufgrund der angespannten Nachfragesituation für rollstuhlgerechte Wohnungen können Ihnen hinsichtlich des Zeitraumes, in dem die Angebote erfolgen, keine festen Zusagen gegeben werden. Eine längere Wartezeit ist deshalb nicht auszuschließen.

    Fristen

    Die Gültigkeit des Dringlichkeitsscheines für Haushalte, die auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen sind, beträgt 2 Jahre.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Dringlichkeitsscheines hängt vom jeweiligen zuständigen Bezirksamt ab.

    Die Zuständigkeit richtet sich nach der aktuellen Wohnstraße.
    Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich.
    Aufgrund der angespannten Nachfragesituation für rollstuhlgerechte Wohnungen können Ihnen hinsichtlich des Zeitraumes, in dem die Angebote von der zuständigen Dienststelle erfolgen, keine festen Zusagen gegeben werden.
    Eine längere Wartezeit ist deshalb nicht auszuschließen.

    Kosten

    Je nach Einzelfall 9,00 Euro oder 18,00 Euro für die Bearbeitung des Dringlichkeitsscheines.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Dringlichkeitsschein beantragen Sie bitte bei dem für Ihre Wohnstraße zuständigen Bezirksamt. Sie können sich vorab über die Voraussetzungen und die erforderli-chen Unterlagen erkundigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wohnungsvergabe (Wandsbek) am 11.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Behindertengerechte Wohnungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en