• Bramfeld (Landkreis Bramfeld, Hamburg)
Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

Vaterschaft anerkennen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie öffentlich beurkunden lassen, der Vater Ihres Kindes zu sein.

Beschreibung

Sind Sie zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet, gelten Sie nach deutschem Recht in der Regel automatisch als Vater des Kindes. Dann ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind, aber als dessen Vater anerkannt sein wollen, können Sie eine Vaterschaftsanerkennung abgeben. Gegebenenfalls kann eine Vaterschaftsanerkennung auch notwendig sein, wenn innerhalb Ihres Vater-Kind-Verhältnisses das Recht eines anderen Landes gilt. 

Wenn Sie eine Vaterschaft anerkennen möchten, müssen Sie dies vor der zuständigen Stelle erklären. Die zuständige Stelle beurkundet Ihre Vaterschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen öffentlich.

zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)

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Adresse

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Am Güterbahnhof 8

21035 Hamburg

Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg

S2/S21/RE1/Busse Bergedorf , 227/235 Haltestelle am Güterbahnhof

Öffnungszeiten

POSTADRESSE
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-2460
TELEFAX +49 40 427906-000

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Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Deutsch

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften)

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften

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Hausanschrift

Kümmellstraße 7

20249 Hamburg

U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

Öffnungszeiten

Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.

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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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Hausanschrift

Millerntorplatz 1, 6. OG

20359 Hamburg

U3/Busse 16/17/112 St. Pauli

Öffnungszeiten

nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Kontaktperson

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Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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Hausanschrift

Wandsbeker Allee 62

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt

Öffnungszeiten

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Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Harburger Rathausforum 1

21073 Hamburg

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

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Hausanschrift

Harburger Rathausforum 1

21073 Hamburg

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

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Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Amtsvormund-/Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Amtsvormund-/Beistandschaften)

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Beschreibung

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Amtsvormund-/Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Caffamacherreihe 1-3

20355 Hamburg

U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

Öffnungszeiten

nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)

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Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Stresemannstraße 163

22769 Hamburg

S2/S5, Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

Öffnungszeiten

Termin nur nach telefonischer Absprache.

Internet

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Deutsch

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erforderliche Unterlagen

Nachweis zur Identität (zum Beispiel  Personalausweis, Reisepass oder anderes Identifikationsdokument)

Voraussetzungen

  • Die Mutter stimmt der Anerkennung zu.
  • Für den Fall, dass die Mutter kein Sorgerecht hat: das Kind stimmt der Anerkennung zu (für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur eine gesetzliche Vertretung der Anerkennung zustimmen)
  • Wenn Sie in Ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, benötigen Sie die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters. Wenn Sie geschäftsunfähig sind, kann Ihr gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen. Ist Ihr gesetzlicher Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich
  • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
  • Es besteht keine Vaterschaft eines anderen Mannes.
  • Die Vaterschaft ist an keine Bedingung oder Zeitbestimmung geknüpft
  • Die Vaterschaft wird nicht missbräuchlich anerkannt.
  • Sie haben die Anerkennung der Vaterschaft nicht bereits einmal wirksam widerrufen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 44 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__44.html
§§1594 - 1599 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1594.html

Rechtsbehelf

  • Anfechtung
  • Feststellungsverfahren

Verfahrensablauf

  • Sie erklären, der Vater des Kindes zu sein.
  • Die zuständige stelle prüft Ihre Anerkennung und klärt Sie über mögliche rechtliche Folgen auf.
  • Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird Ihre Anerkennung öffentlich beurkundet.

Fristen

Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes, nach dessen Tod und ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

einzelfallabhängig

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung kann auch durch das zuständige Amtsgericht vorgenommen werden.

Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an. Die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. 

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Beistandschaft (Wandsbek) am 24.05.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en