Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

    Vaterschaft anerkennen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie öffentlich beurkunden lassen, der Vater Ihres Kindes zu sein.

    Beschreibung

    Sind Sie zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet, gelten Sie nach deutschem Recht in der Regel automatisch als Vater des Kindes. Dann ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind, aber als dessen Vater anerkannt sein wollen, können Sie eine Vaterschaftsanerkennung abgeben. Gegebenenfalls kann eine Vaterschaftsanerkennung auch notwendig sein, wenn innerhalb Ihres Vater-Kind-Verhältnisses das Recht eines anderen Landes gilt. 

    Wenn Sie eine Vaterschaft anerkennen möchten, müssen Sie dies vor der zuständigen Stelle erklären. Die zuständige Stelle beurkundet Ihre Vaterschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen öffentlich.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Wandsbek

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)

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    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -

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    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -

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    Am Güterbahnhof 8

    21035 Hamburg

    Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg

    S2/S21/RE1/Busse Bergedorf , 227/235 Haltestelle am Güterbahnhof

    Öffnungszeiten

    POSTADRESSE
    Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

    Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
    TELEFAX +49 40 427906-000

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Für Beurkundungen der Nachnamen A-Z wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr. 040/42891-3513.

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    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Millerntorplatz 1, 6. OG

    20359 Hamburg

    U3/Busse 16/17/112 St. Pauli

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Wandsbeker Allee 62

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Internet

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Internet

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    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 163

    22769 Hamburg

    S2/S5, Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Termin nur nach telefonischer Absprache.

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Nachweis zur Identität (zum Beispiel  Personalausweis, Reisepass oder anderes Identifikationsdokument)

    Voraussetzungen

    • Die Mutter stimmt der Anerkennung zu.
    • Für den Fall, dass die Mutter kein Sorgerecht hat: das Kind stimmt der Anerkennung zu (für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur eine gesetzliche Vertretung der Anerkennung zustimmen)
    • Wenn Sie in Ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, benötigen Sie die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters. Wenn Sie geschäftsunfähig sind, kann Ihr gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen. Ist Ihr gesetzlicher Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich
    • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
    • Es besteht keine Vaterschaft eines anderen Mannes.
    • Die Vaterschaft ist an keine Bedingung oder Zeitbestimmung geknüpft
    • Die Vaterschaft wird nicht missbräuchlich anerkannt.
    • Sie haben die Anerkennung der Vaterschaft nicht bereits einmal wirksam widerrufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__44.html
    §§1594 - 1599 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1594.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Verfahrensablauf

    • Sie erklären, der Vater des Kindes zu sein.
    • Die zuständige stelle prüft Ihre Anerkennung und klärt Sie über mögliche rechtliche Folgen auf.
    • Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird Ihre Anerkennung öffentlich beurkundet.

    Fristen

    Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes, nach dessen Tod und ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

    Bearbeitungsdauer

    einzelfallabhängig

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an. Die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Beistandschaft (Wandsbek) am 24.05.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en