Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX beantragen
Beschreibung
Die Leistungen umfassen Geld- und Sachleistungen an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie Zuschüsse an Arbeitgeber. Die möglichen Leistungen sind in den §§ 49 bis 63 SGB IX normiert.
Die Leistungen an schwerbehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen umfassen gemäß § 49 Abs. 3 und Abs. 8 i. V. m. § 185 Abs. 3 SGB IX insbesondere:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, z.B. durch Umschulungen, Weiterbildungen und berufliche Trainingsmaßnahmen,
- Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
- individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung,
- berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
- berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten wie:
- Kraftfahrzeughilfe
- Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz
- Kosten für Hilfsmittel
- Kosten technischer Arbeitshilfen
- Wohnungsbeihilfen
Weitere Leistungen können sein:
- Leistungen der Unterstützten Beschäftigung (§ 55 SGB IX)
- Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (§§ 56 ff. SGB IX) oder bei anderen Leistungsanbietern (§ 60 SGB IX)
- Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)
- Ausbildungszuschüsse
- Eingliederungszuschüsse
- Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb
- teilweise oder volle Kostenerstattung bei Probebeschäftigung
- behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Die Art und die Höhe der Förderung richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Einige Leistungen richten sich beispielsweise nur an schwerbehinderte und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (§ 151 SGB IX).
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 8.30-11.30, 12.30-14, Fr 8.30-11.30 Uhr
Kontaktperson
9375 EH12
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Sieo - Thierz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 90-5751
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di+Do 8-12 und 13-16, nach Terminvereinbarung
Kontaktperson
9327 EH12
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Ks - Magz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 90-5751
9137 EH12
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Wb - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 90-5751
9136 EH12
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Rein - Satz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 90-5751
9279 EH12
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Mos - Perz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 90-5751
9275 EH12
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Mah - Morz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 90-5751
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo+Mi 8.30-11.30, 12.30-14, Fr 8.30-11.30 Uhr
Kontaktperson
9334 EH12
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Pes - Reimz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 90-5751
9336 EH12
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Thies - Waz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 90-5751
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di-Do 8.30-11.30, 12.30-14 Uhr
Kontaktperson
9349 EH12
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Schoo - Sienz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 90-5751
9363 EH12
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Sau - Schon
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 90-5751
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di+Do 8-12 und 13-16, nach Terminvereinbarung
Kontaktperson
9320 EH61
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Bri - Dg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-3261
9150 EH61
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Bod - Brh
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-3261
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 8.30-11.30, 12.30-14, Fr 8.30-11.30 Uhr
Kontaktperson
9135 EH61
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - Belz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-3261
9083 EH61
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Bem - Boc
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-3261
9273 EH61
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Dh - Dz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-3261
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mi+Do 8.30-11.30, 12.30-14 Uhr
Kontaktperson
9368 EH62
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Gr - Hekz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-3262
9400 EH62
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Knu - Krz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-3262
9348 EH62
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Gn - Gqz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-1362
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di+Do 8-12 und 13-16, nach Terminvereinbarung
Kontaktperson
9009 EH62
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Jess - Knt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-3262
9393 EH62
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Eil - Gmz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-3262
9257 EH62
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: E - Eikz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-1362
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Leistungsrechtlicher Fachdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di+Mi 8.30-11.30, 12.30-14 Uhr
Kontaktperson
9385 EH62
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Hel - Jesr
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
Fax: +49 40 427 91-3262
Internet
erforderliche Unterlagen
Die weiteren beizubringenden Unterlagen z.B.
- ärztliche Gutachten,
- Kostenvoranschläge für behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung,
- Arbeitsvertrag,
- Lohnbescheinigung
Antragsformulare sind beim zuständigen Rehabilitationsträger (siehe Verfahrensablauf) bzw. beim Integrationsamt erhältlich.
Vorrangig sind die Leistungen beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen. Das Integrationsamt ist nur nachrangig zuständig, wenn die Leistungen nicht von anderen Trägern zu leisten sind.
Voraussetzungen
- Es besteht oder droht (bei Jugendlichen) eine Behinderung.
- Dies darf nicht nur vorübergehen der Fall sein, d.h. sie muss mindestens sechs Monate bestehen.
- Sie können die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben oder die berufliche Ersteingliederung ist ohne Unterstützung nicht möglich.
Im Übrigen gibt es je nach Art der beantragten Leistung spezielle Voraussetzungen. Einige Leistungen richten sich beispielsweise nur an schwerbehinderte und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (§ 151 SGB IX). Die Voraussetzungen für die Förderung werden durch Fachkräfte der Rehabilitationsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Rentenversicherung) und der Integrationsämter geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Kostenträger ist im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der zuständige Rehabilitationsträger oder im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben das Integrationsamt.
In jedem Fall müssen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Rehabilitationsträger bzw. beim Integrationsamt stellen.
Vorrangig sind die Leistungen beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen.
Das Integrationsamt ist nur nachrangig zuständig, wenn die Leistungen nicht von anderen Trägern zu leisten sind.
Rehabilitationsträger für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können gemäß § 6 SGB IX sein:
- die Bundesagentur für Arbeit (zuständig in den ersten 15 Versicherungsjahren); bei jungen Menschen vor der beruflichen Erstausbildung
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand), wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall im Betrieb, einen Unfall in der Schule oder auf dem Weg dorthin entstanden ist oder im Fall einer Berufskrankheit
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, früher: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Deutsche Rentenversicherung Nord, früher: Landesversicherungsanstalten), wenn durch die berufliche Rehabilitation eine Rentenzahlung vermieden werden kann
- der Träger der Alterssicherung für Landwirte
- Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, z.B. bei Kriegs- und Wehrdienstschädigungen, Impfschäden oder Folgen von Gewalttaten (Versorgungsamt)
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt))
- die Träger der Eingliederungshilfe der Freien und Hansestadt Hamburg
Der Rehabilitationsträger bzw. das Integrationsamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Form der Förderung notwendig ist. Die Entscheidung wird in einem schriftlichen Bescheid festgehalten.
Alle Rehabilitationsträger und Integrationsämter sind zur Auskunft, Beratung und Zusammenarbeit verpflichtet. Der Träger, an den man sich zuerst wendet, hat die Pflicht, die Zuständigkeit zügig zu klären. Die Rehabilitationsträger benennen Ansprechstellen*, die Informationsangebote an Leistungsberechtigte, an Arbeitgeber und an andere Rehabilitationsträger vermitteln.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch EH Neuantragsmanagement (Wandsbek) am 28.01.2023