Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung

    Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen anzeigen

    Wenn Sie die Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen beabsichtigenn, müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen. Sie erhalten dann eine Kennnummer für Ihren Betrieb.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen beabsichtigen, müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Die zuständige Behörde teilt Ihnen nach erfolgter Anzeige eine Kennnummer für Ihren Betrieb mit.
    Sie benötigen die Kennnummer, da nur Eier aus registrierten Legehennenställen in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Kennnummer muss auf den zur Vermarktung bestimmten Eiern aus der jeweiligen Legehennenhaltung abgedruckt werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formlose, schriftliche Anzeige
    • Unterlagen zu Art und Umfang des Betriebes (siehe auch: Hinweise)

    Voraussetzungen

    Registrierungspflichtig sind
    • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
    • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
    Von der der Registrierungspflicht sind nur die Betriebe ausgenommen, die weniger als 350 Legehennen halten und ihre Eier ausschließlich ab Hof oder im Verkauf an der Tür direkt an den Endverbraucher abgeben.

    Alle Erzeuger, auch wenn sie weniger als 350 Leghennen halten, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, müssen die Eier mit dem Erzeugercode kennzeichnen und unterliegen somit der Registrierungspflicht.

    Eine Registrierung kann nur dann erfolgen, wenn die Mindestbedingungen und Anforderungen der EU-Tierschutzrichtlinie erfüllt sind. Es müssen zudem die strengen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen die Aufnahme eines Betriebes zur Legehennenhaltung schriftlich bei der zuständigen Behörde an und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Nach erfolgter, positiver Prüfung teil die zuständige Behörde Ihrem Betrieb eine Kennnummer zu.
    • Sie bekommen die Kennnummer schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Keine. 

    Da jedoch mit der Vermarkung von Eiern erst nach Erteilung einer Kennnummer begonnen werden darf, wird eine frühzeitige Anzeige empfohlen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der Anzeige müssen Sie folgende Angaben machen:
    • Name und Anschrift des Betriebes,
    • Name und Anschrift des Inhabers des Betriebes,
    • die Anzahl der Ställe des Betriebes
    • Standort der einzelnen Ställe des Betriebes unter Beifügung eines Lageplans,
    • das in dem einzelnen Stall verwendete Haltungssystem
    • Name und Anschrift der für den einzelnen Stall verantwortlichen natürlichen Person (Halter),
    • die maximale Anzahl der Legehennen, die zur gleichen Zeit im Betrieb, in den einzelnen Ställen und je Haltungssystem gehalten werden können,
    • die Kennnummern aller nicht zum angezeigten Betrieb gehörenden registrierungspflichtigen Ställe, die
      • dem Inhaber des Betriebes gehören oder für die er verantwortlich ist und
      • einem im Betrieb beschäftigten Halter gehören oder für die ein im Betrieb beschäftigter Halter verantwortlich ist, sofern der Halter nicht identisch mit dem Inhaber ist,
    • Falls vorhanden: aufgrund anderer Vorschriften und Verordnungen bereits an den Betrieb vergebene Nummern

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HHÖko-Marktkontrollen am 04.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en