Anzeige der Verwendung von bestimmten Biozidprodukten Entgegennahme

    Verwendung von Bioziden anzeigen

    Zeigen Sie die Verwendung von Biozidprodukten an.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich bestimmte als besonders gefährlich eingestufte Biozidprodukte verwenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Zeigen Sie die Verwendung von Biozidprodukten an, wenn Sie erstmalig Biozidprodukte verwenden oder nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr erneut verwenden.

    Zeigen Sie die Verwendung von Biozidprodukten an, wenn Sie Biozidprodukte in Ihrem Betrieb verwenden, die
    • als akut toxisch Kat. 1, 2 oder 3,
    • krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktions-toxisch Kat. 1A oder 1B oder
    • spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 SE eingestuft sind.

    Zeigen Sie die Verwendung von Biozidprodukten ebenfalls an, wenn für diese im Rahmen der Zulassung die Verwendungskategorie „geschulter berufsmäßiger Verwender“ festgelegt wurde.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments
    • Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend anderer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen
    • wenn die Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind: Kopien der Teilnahmebescheinigungen der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltungen aller sachkundigen Personen

    Voraussetzungen

    Sie verfügen über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie die Anzeige schriftlich oder elektronisch zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige. Bei Bedarf fordert sie weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen an. Normalerweise erhalten Sie keine Anzeigenbestätigung. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, fordert die zuständige Stelle Sie auf, die Mängel zu beheben.

    Fristen

    Reichen Sie die Anzeige spätestens 6 Wochen vor der geplanten Verwendung ein.

    Bearbeitungsdauer

    Sie haben die Anzeigepflicht erfüllt, wenn die Anzeige fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. In der Regel erhalten Sie keine Bestädtigung.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Biozidprodukte, die nach GefStoffV alter Fassung ohne Sachkunde verwendet werden durften und die nach GefStoffV neuer Fassung Sachkunde erfordern, gilt das Sachkundeerfordernis nach § 25 GefStoffV erst ab 28. Juli 2025.
    Diese Regelung gilt auch für Verwendungen von Schädlings-bekämpfungsmitteln, die aufgrund der Ausnahme in Anhang I Nr. 3.1 der GefStoffV alter Fassung (Verwendung im eigenen Betrieb) bislang ohne Sachkunde verwendet werden durften und nun nach GefStoffV neuer Fassung eine Sachkunde erfordern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 04.04.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gefahrstoffverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en