Biomasseheizwerke Bewilligung
Förderung für ein Biomasseheizwerk beantragen
Wenn Sie eine Biomasseheizung installieren lassen wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung bekommen.
Beschreibung
Für die Erzeugung von Wärme aus Biomasse können Sie von der Stadt Hamburg eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Förderprogramm wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) umgesetzt. Die IFB bietet Ihnen hierzu Beratungsgespräche an und informiert Sie über die notwendigen Voraussetzungen. Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Größe des Biomasse-Heizwerkes.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) (Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB))
Aktuelles
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Beschreibung
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Adresse
Hausanschrift
U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof
Internet
erforderliche Unterlagen
Über etwaige, vorzulegende Unterlagen informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).
Voraussetzungen
Über etwaige Voraussetzungen informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie müssen den Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) ausfüllen und bei der IFB einreichen.
- Die Antragstellung kann online erfolgen.
- Mögliche Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht werden müssen, ergeben sich aus dem Antragsformular.
- Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und stellt die Förderwürdigkeit und die Förderhöhe fest.
- Die Entscheidung wird Ihnen übersandt.
Fristen
Die Förderbewilligung muss Ihnen vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Bearbeitungsdauer
Über die zu erwartende Bearbeitungsdauer informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).
Kosten
Über etwaige Kosten informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ohne Zustimmung der IFB mit den Maßnahmen beginnen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Schwörer, Roland am 08.08.2023
Stichwörter
Erneuerbare Energien