Biomasseheizwerke Bewilligung

    Förderung für ein Biomasseheizwerk beantragen

    Wenn Sie eine Biomasseheizung installieren lassen wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung bekommen.

    Beschreibung

    Für die Erzeugung von Wärme aus Biomasse können Sie von der Stadt Hamburg eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Förderprogramm wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) umgesetzt. Die IFB bietet Ihnen hierzu Beratungsgespräche an und informiert Sie über die notwendigen Voraussetzungen. Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Größe des Biomasse-Heizwerkes.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) (Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB))

    Aktuelles

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

    Beschreibung

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Besenbinderhof 31

    20097 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Über etwaige, vorzulegende Unterlagen informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).

    Voraussetzungen

    Über etwaige Voraussetzungen informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen den Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) ausfüllen und bei der IFB einreichen.
    • Die Antragstellung kann online erfolgen.
    • Mögliche Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht werden müssen, ergeben sich aus dem Antragsformular.
    • Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und stellt die Förderwürdigkeit und die Förderhöhe fest.
    • Die Entscheidung wird Ihnen übersandt.

    Fristen

    Die Förderbewilligung muss Ihnen vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

    Bearbeitungsdauer

    Über die zu erwartende Bearbeitungsdauer informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).

    Kosten

    Über etwaige Kosten informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ohne Zustimmung der IFB mit den Maßnahmen beginnen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schwörer, Roland am 08.08.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Erneuerbare Energien

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en