Schlichtungsstelle Bürgergeld, ÖRA

    Bei der Erstellung des Kooperationsplans im Jobcenter gibt es Konflikte? Die externe Schlichtungsstelle der ÖRA kann Sie dabei unterstützen eine gemeinsame Lösung zu finden.

    Beschreibung

    Schlichtung Kooperationsplan Bürgergeld
    Die unabhängige Schlichtungsstelle kann bei Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans zum Bürgergeld eingeschaltet werden.

    Was ist der Kooperationsplan?

    Mit der Einführung des Bürgergeldes wird die Eingliederungsvereinbarung von dem Kooperationsplan abgelöst. In einem Gespräch ergründenSie mit Ihrer Integrationsfachkraft gemeinsam, welche Schritte zum Erreichen eines Ziels geplant sind und wie das Jobcenter dabei unterstützen kann. Das Ergebnis wird im Kooperationsplan festgehalten und regelmäßig fortgeführt.

    Was passiert, wenn keine Einigung möglich scheint?

    Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, kann das Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Das Schlichtungsverfahren wird durch die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) durchgeführt. Eine unparteiische Schlichtungsperson unterstützt dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

    Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
     

    zuständige Stelle

    Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

    Ansprechpartner

    Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle)

    Aktuelles

    Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

    Beschreibung

    Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorstraße 14

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie zum Schlichtungsgespräch alle Unterlagen mit, die aus Ihrer Sicht für eine Schlichtung wichtig sind. Um eine neutrale Schlichtung zu ermöglichen, sieht die Schlichtungsstelle vorab keine Unterlagen oder Akten ein.

    Voraussetzungen

    Sie haben bereits versucht, sich mit ihrer Integrationsfachkraft auf einen Kooperationsplan zu einigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html)

    Rechtsbehelf

    vom Einzelfall abhängig

    Verfahrensablauf

    Zum Einschalten des Schlichtungsverfahrens, benötigen Sie ein schriftliches Angebot zum Schlichtungsverfahren vom Jobcenter.
    Dieses erhalten Sie von Ihrer Integrationsfachkraft und müssen es innerhalb von 10 Tagen bei der ÖRA einreichen. Hierzu können Sie sich telefonisch oder per Mail bei der ÖRA melden.
     
    Wenn Sie die Schlichtungsstelle eingeschaltet haben, bekommen Sie kurzfristig eine Einladung zum Schlichtungsgespräch.

    Fristen

    • Das schriftliche Angebot, das Sie von Ihrem Jobcenter erhalten, ist 10 Tage gültig.
    • Das Schlichtungsverfahren dauert höchstens vier Wochen nachdem Sie eine Einladung von der ÖRA zu einem Schlichtungsgespräch erhalten haben. In dieser Zeit können die Leistungen nicht gekürzt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Das Schlichtungsverfahren dauert insgesamt höchstens vier Wochen. Die 4 Wochen beginnen, nachdem Sie die Einladung der ÖRA erhalten haben. Ein Gespräch
    dauert ca. eine Stunde. Bei Bedarf kann ein weiterer Termin verabredet werden.

    Kosten

    Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die Übernahme zusätzlicher Fahrtkosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung von Schlichtungsterminen entstehen, können Sie bei Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler einreichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Unstimmigkeiten zu Geldleistungen (Bürgergeldbescheide) sind nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens.
    Hinweise zum Schlichtungsgespräch:
    • Auf Wunsch können Sie eine andere Person als Beistand zum Gespräch mitbringen
    • Die Schlichtungsgespräche werden auf Deutsch geführt. Falls benötigt, können Sie eine Person Ihres Vertrauens zum Übersetzen mitbringen.
    • Sollten Sie das Schlichtungsgespräch aus einem wichtigen Grund nicht wahrnehmen können, so teilen Sie dies bitte telefonisch oder per Mail frühestmöglich mit und legen einen entsprechenden Nachweis vor.
    • Sollten Sie zu einem Schlichtungsgespräch nicht erscheinen, ohne vorab einen wichtigen Grund mitgeteilt zu haben, ist das Schlichtungsverfahren beendet

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schlichtungsstelle-Bürgergeld am 21.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schlichtungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en