Anzeige einer Geburt Entgegennahme Ergänzende Datenlieferung

    Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inklusive Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen

    Wenn Sie ein Kind bekommen haben, sind Sie verpflichtet weitere Angaben und Nachweise zur Geburt beim Standesamt einzureichen. Die Krankenhäuser leiten Ihre Unterlagen möglicherweise auch weiter.

    Beschreibung

    Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie beim zuständigen Standesamt anzeigen und die benötigten Dokumente einreichen.
    Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung zur Geburtshilfe zur Welt gekommen ist, wird diese Anzeige in der Regel von der Einrichtung vorgenommen.
    Bei einer Hausgeburt bekommen Sie in der Regel eine Geburtsbescheinigung, die Sie beim Standesamt persönlich abgeben müssen.
    Weitere Angaben und Dokumente, die für die Beurkundung der Geburt benötigt werden, müssen Sie zusätzlich zur Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt einreichen, wenn das Standesamt diese nicht seinem Register entnehmen kann.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.      

    Weitere Informationen


    Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    - nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Vorkasse:&nbsp;Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung.<br /> Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter&nbsp;ist auch Zahlung per Rechnung m&ouml;glich.

    Weitere Informationen

    Für den Bereich Wilhelmsburg gilt: Für standesamtlich eingetragene Ereignisse vor dem 01.03.08 erhalten Sie die Urkunden beim Standesamt Harburg. Ab dem 01.03.08 ist das Standesamt Hamburg-Mitte der richtige Ansprechpartner.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Sollten Sie den Onlinedienst zur Urkundenbestellung nicht nutzen können, bitten wir um Verwendung des Formulars "Urkundenbestellung" des Standesamt Wandsbek.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Barzahlung nur in Ausnahmef&auml;llen

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit ca. 6 Wochen!
    Für Geburten des laufenden Jahres: 
    Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
    im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
    im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
    im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    bei schriftlicher Bestellung: Rechnung/Geb&uuml;hrenbescheid

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Ab dem 01.12.2024 hat das Standesamt Hamburg-Altona neue Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
    Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen die Unterlagen, Nachweise und Dokumente, die Sie beim zuständigen Standesamt einreichen möchten.

    Voraussetzungen

    Sie haben die Geburt eines Kindes beim zuständigen Standesamt angezeigt und möchten weitere ergänzende Unterlagen zur Beurkundung der Geburt einreichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 18 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__18.html

    § 19 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__19.html

    § 1616 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG015202377

    § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__3.html

    § 1626 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG015303377

    § 21 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__21.html

    § 22 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__22.html

    § 45 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45.html

    § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__10.html

    Art. 10 Abs. 1 und 3 i. V. mit Art. 5 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG031801377
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG031300377

    § 35 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__35.html

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Damit die Geburt Ihres Kindes beurkundet werden kann, braucht das zuständige Standesamt die benötigten Informationen und Dokumente von Ihnen.

    Senden Sie alle benötigten Unterlagen im Original an das zuständige Standesamt. Sie erhalten Ihre Dokumente nach der Beurkundung wieder zurück.

    Fristen

    Falls das Kind nicht in  einem Krankenhaus oder Geburtshaus geboren wurde müssen Sie die Geburt Ihres Kindes dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche anzeigen. Wurde Ihr Kind tot geboren, müssen Sie die Geburt spätesten am dritten auf die Geburt folgenden Werktag anzeigen.

    Als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die keinen Ehenamen führen, müssen Sie den Geburtsnamen des Kindes innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes dem zuständigen Standesamt mitteilen. Ist innerhalb dieses Zeitraums keine Mitteilung erfolgt, wird dies an das Familiengericht weitergeleitet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt führt ein Geburtenregister, in das folgende Eintragungen gemacht werden: 

    Die Vornamen und der Geburtsname des Kindes
    Ort, Tag, Stunde und Minute der Geburt
    Das Geschlecht des Kindes
    Die Vornamen und die Familiennamen der Eltern, ihr Geschlecht und Ort und Tag der Geburt sowie Ort und Tag der Eheschließung.

    Wahl des Vornamens des Kindes: 
    Als Sorgeberechtige können Sie den Vornamen des Kindes frei wählen. Ausgewählte Vornamen dürfen nicht dem Kindeswohl widersprechen. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden. Eine solche Verbindung sollte nicht mehr als einen Bindestrich enthalten.

    Wahl des Geburtsnamens des Kindes: 
    Wenn Sie einen gemeinsamen Ehenamen haben, bekommt das Kind diesen als Geburtsnamen.
    Wenn Sie als Eltern keinen Ehenamen haben und Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, können Sie durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Haben Sie einen Geburtsnamen für Ihr Kind bestimmt, gilt dieser auch für weitere gemeinsame Kinder, wenn Sie für diese auch das gemeinsame Sorgerecht haben.

    Die Sorgeberechtigten können gegenüber dem Standesamt bestimmen, dass ein Kind den Familiennamen erhalten soll nach dem Recht des Staates, dem ein Elternteil angehört, nach deutschem Recht, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder nach dem Recht des Staates, dem ein den Namen Erteilender angehört.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 04.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en