Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Personen

    Geburt eines Kindes anzeigen durch andere Personen

    Die Geburt eines Kindes müssen Sie beim zuständigen Standesamt anzeigen. Wenn die sorgeberechtigten Eltern des Kindes an der Anzeige verhindert sind, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt erfahren hat, angezeigt werden.

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss normalerweise von den sorgeberechtigten Eltern beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Sind die sorgeberechtigten Eltern an der Geburtsanzeige verhindert und Sie waren bei der Geburt zugegen, müssen Sie die Geburt beim zuständigen Standesamt anzeigen.
    Auch wenn Sie auf einem anderen Wege von der Geburt erfahren haben und die sorgeberechtigten Eltern an der Geburtsanzeige verhindert sind, müssen Sie die Geburt beim zuständigen Standesamt anzeigen.

    Wurde das Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung zur Geburtshilfe geboren, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.      

    Weitere Informationen


    Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Vorkasse:&nbsp;Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung.<br /> Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter&nbsp;ist auch Zahlung per Rechnung m&ouml;glich.

    Weitere Informationen

    Für den Bereich Wilhelmsburg gilt: Für standesamtlich eingetragene Ereignisse vor dem 01.03.08 erhalten Sie die Urkunden beim Standesamt Harburg. Ab dem 01.03.08 ist das Standesamt Hamburg-Mitte der richtige Ansprechpartner.

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Sollten Sie den Onlinedienst zur Urkundenbestellung nicht nutzen können, bitten wir um Verwendung des Formulars "Urkundenbestellung" des Standesamt Wandsbek.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Barzahlung nur in Ausnahmef&auml;llen

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit ca. 6 Wochen!
    Für Geburten des laufenden Jahres: 
    Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
    im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
    im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
    im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    bei schriftlicher Bestellung: Rechnung/Geb&uuml;hrenbescheid

    Version

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

       Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, benötigen Sie die
    • Geburtsurkunden der Eltern
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister      
       Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, benötigen Sie die
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: 
      • die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter                                  
      • die Geburtsurkunde des Vaters und
      • gegebenenfalls die Sorgeerklärung.
    Legen Sie die Eheurkunde ist auch vor, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
    Sie benötigen außerdem
    • die Personalausweise, Reisepässe oder anerkannte Passersatzpapiere der Eltern.
      Sollte bei einer Hausgeburt eine Hebamme anwesend gewesen sein, dann ist die Bescheinigung über die Entbindung ebenfalls vorzulegen.
     

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Anzeige der Geburt vornehmen, wenn
    • die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung der Geburtshilfe (zum Beispiel: Geburtshaus) stattfand und
    • Sie bei der Geburt des Kindes anwesend waren oder
    • auf einem anderen Wege von der Geburt erfahren haben und
    • die sorgeberechtigten Eltern an der Geburtsanzeige gehindert sind.
    Sie müssen über 16 Jahre alt sein, um eine Geburt anzuzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 19 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__19.html

    § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__10.html

    § 18 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__18.html

    § 21 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__21.html
     

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie die Geburtsanzeige aus.
    Tragen Sie dort den Geburtsort (Ort und Straße mit Hausnummer) und den Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Geburt des Kindes ein.
    Kam das Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, übernimmt diese Einrichtung die Geburtsanzeige für Sie.

    Erfolgte eine Hausgeburt, und die Eltern können die Geburt des Kindes nicht anzeigen, so müssen Sie die Geburt des Kindes schriftlich oder persönlich anzeigen.

    Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen und Auskünfte von Ihnen nach.

    Die sorgeberechtigten Eltern oder andere berechtigte Personen können sich später Geburtsurkunden ausstellen lassen.

    Fristen

    • Sie müssen die Geburt eines Kindes binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.
    • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
    • Wurde das Kind tot geboren, müssen Sie die Geburt spätestens am dritten Werktag nach der Geburt anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt ist gebührenfrei.
    Die Kosten für eine Geburtsurkunde liegen bei 18,00 EUR. Jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang kostet 8,00 EUR. Die Geburtsurkunden für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe der Krankenkasse sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kommt das Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.

    Ist eine vertrauliche Geburt geplant, so wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder an das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.

    Fand die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird statt, sondern zuhause (Hausgeburt) muss ein sorgeberechtigter Elternteil die Geburt schriftlich oder persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche anzeigen. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, angezeigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 04.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en