Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Die Geburt eines Kindes müssen Sie beim zuständigen Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.

    Ist eine vertrauliche Geburt geplant, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder an das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.

    Fand die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird statt, sondern zu Hause (Hausgeburt) müssen Sie als sorgeberechtigter Elternteil die Geburt schriftlich oder persönlich (Bitte vorher Termin vereinbaren!) beim Standesamt innerhalb einer Woche anzeigen. Sind Sie als Eltern an der Anzeige gehindert, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, angezeigt werden.

    Ist das Kind tot zur Welt gekommen, so muss die Geburt innerhalb von drei Tagen angezeigt werden.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.      

    Weitere Informationen


    Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    - nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Vorkasse:&nbsp;Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung.<br /> Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter&nbsp;ist auch Zahlung per Rechnung m&ouml;glich.

    Weitere Informationen

    Für den Bereich Wilhelmsburg gilt: Für standesamtlich eingetragene Ereignisse vor dem 01.03.08 erhalten Sie die Urkunden beim Standesamt Harburg. Ab dem 01.03.08 ist das Standesamt Hamburg-Mitte der richtige Ansprechpartner.

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Sollten Sie den Onlinedienst zur Urkundenbestellung nicht nutzen können, bitten wir um Verwendung des Formulars "Urkundenbestellung" des Standesamt Wandsbek.

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    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Ab dem 01.12.2024 hat das Standesamt Hamburg-Altona neue Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
    Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Barzahlung nur in Ausnahmef&auml;llen

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit ca. 6 Wochen!
    Für Geburten des laufenden Jahres: 
    Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
    im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
    im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
    im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    bei schriftlicher Bestellung: Rechnung/Geb&uuml;hrenbescheid

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, benötigen Sie die
      • Geburtsurkunden der Eltern
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister      
    • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, benötigen Sie die
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: 
        • die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter                                  
      • die Geburtsurkunde des Vaters und
      • gegebenenfalls die Sorgeerklärung.
    • Legen Sie die Eheurkunde ist auch vor, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
    • Sie benötigen außerdem
      • die Personalausweise, Reisepässe oder anerkannte Passersatzpapiere der Eltern.
    • Sollte bei einer Hausgeburt eine Hebamme anwesend gewesen sein, dann ist die Bescheinigung über die Entbindung ebenfalls vorzulegen. 

    Voraussetzungen

    Es fand eine Geburt statt und Sie
    • sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
    • sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Als anzeigende Person müssen Sie über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 6 Personenstandsverordnung (PStV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__6.html

    § 31 - 34 Personenstandsverordnung (PStV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html

    § 18 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__18.html

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie die Geburtsanzeige aus.
    Tragen Sie den Geburtsort (Ort und Straße mit Hausnummer) und den Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Geburt des Kindes ein.
    Kam Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, übernimmt diese Einrichtung die Geburtsanzeige für Sie. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt erforderlich sind.
    Erfolgte eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes schriftlich oder persönlich anzeigen.
    Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen und Auskünfte von Ihnen nach.
    Das Standesamt beurkundet die Geburt des Kindes.
    Sie werden aufgefordert, die Gebühren für die Geburtsurkunde zu begleichen.
    Wenn Sie die Gebühren beglichen haben, erhalten Sie die Geburtsurkunde/n des Kindes.
    Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, nimmt das Standesamt im Geburtseintrag einen erläuternden Hinweis darüber auf. An Stelle einer Geburtsurkunde wird dann als Personenstandsurkunde ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt. Auch der Geburtenregisterausdruck ist eine Geburtsurkunde, die die Geburt Ihres Kindes beweist.

    In einigen Krankenhäusern werden die erforderlichen Unterlagen und Gebühren für die Beurkundung direkt bei den Eltern eingefordert und zusammen mit der vorbereiteten Geburtsanzeige an das zuständige Standesamt geschickt. Das Standesamt nimmt dann die Beurkundung vor.

    In Krankenhäusern, die nicht so verfahren, wird die Geburtsanzeige direkt zum Standesamt geschickt. ERST wenn die Geburtsanzeige im Standesamt vorliegt, können Sie mit den weiteren, erforderlichen Unterlagen die Geburt des Kindes anzeigen.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren worden, müssen Sie die Geburt spätestens am dritten Werktag nach der Geburt anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung von Geburtsurkunden fallen folgende Gebühren an:

    • 18,00 EUR für die Geburtsurkunde inklusive zwei Urkunden für Elterngeld und Krankenkasse. 
    • 8 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang. 

    Die Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe der Krankenkasse sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Nur im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung nehmen einige Standesämter auch Vaterschaftsanerkennungen entgegen - hierfür ist ein Termin erforderlich.
    • Sorgeerklärungen sind nur beim Jugendamt oder beim Notar möglich.  Vaterschaftsanerkennungen nimmt auch das Jugendamt oder der Notar auf.
    • Den Vordruck für die Vornamensanzeige erhalten die Eltern im Krankenhaus, im Internet (Kinderleicht zum Kindergeld auf hamburg.de) oder auch im zuständigen Standesamt.
    • Im Rahmen der Beurkundung einer Geburt erhalten die Eltern, zusätzlich zur kostenpflichtigen Geburtsurkunde für die eigenen Unterlagen, zwei kostenfreie Urkunden zur Beantragung von Elterngeld und Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse. Eine weitere kostenfreie Urkunde zur Beantragung von Kindergeld wird nur noch bei Geburten in Geburts- oder Hebammenhäusern ausgestellt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 04.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en