Geburt anzeigen
Beschreibung
Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.
Ist eine vertrauliche Geburt geplant, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder an das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.
Fand die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird statt, sondern zu Hause (Hausgeburt) müssen Sie als sorgeberechtigter Elternteil die Geburt schriftlich oder persönlich (Bitte vorher Termin vereinbaren!) beim Standesamt innerhalb einer Woche anzeigen. Sind Sie als Eltern an der Anzeige gehindert, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, angezeigt werden.
Ist das Kind tot zur Welt gekommen, so muss die Geburt innerhalb von drei Tagen angezeigt werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Vorkasse: Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben für die Überweisung.<br /> Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter ist auch Zahlung per Rechnung möglich.
Weitere Informationen
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!
Kontaktperson
ST4 Standesamt Hamburg-Nord
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Weitere Informationen
Für Geburten des laufenden Jahres:
Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
bei schriftlicher Bestellung: Rechnung/Gebührenbescheid
erforderliche Unterlagen
- Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, benötigen Sie die
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, benötigen Sie die
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- die Geburtsurkunde des Vaters und
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung.
- Legen Sie die Eheurkunde ist auch vor, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
- Sie benötigen außerdem
- die Personalausweise, Reisepässe oder anerkannte Passersatzpapiere der Eltern.
- Sollte bei einer Hausgeburt eine Hebamme anwesend gewesen sein, dann ist die Bescheinigung über die Entbindung ebenfalls vorzulegen.
Voraussetzungen
- sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
- sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.
Als anzeigende Person müssen Sie über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__6.html
§ 31 - 34 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html
§ 18 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__18.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Tragen Sie den Geburtsort (Ort und Straße mit Hausnummer) und den Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Geburt des Kindes ein.
Kam Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, übernimmt diese Einrichtung die Geburtsanzeige für Sie. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt erforderlich sind.
Erfolgte eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes schriftlich oder persönlich anzeigen.
Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen und Auskünfte von Ihnen nach.
Das Standesamt beurkundet die Geburt des Kindes.
Sie werden aufgefordert, die Gebühren für die Geburtsurkunde zu begleichen.
Wenn Sie die Gebühren beglichen haben, erhalten Sie die Geburtsurkunde/n des Kindes.
Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, nimmt das Standesamt im Geburtseintrag einen erläuternden Hinweis darüber auf. An Stelle einer Geburtsurkunde wird dann als Personenstandsurkunde ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt. Auch der Geburtenregisterausdruck ist eine Geburtsurkunde, die die Geburt Ihres Kindes beweist.
In einigen Krankenhäusern werden die erforderlichen Unterlagen und Gebühren für die Beurkundung direkt bei den Eltern eingefordert und zusammen mit der vorbereiteten Geburtsanzeige an das zuständige Standesamt geschickt. Das Standesamt nimmt dann die Beurkundung vor.
In Krankenhäusern, die nicht so verfahren, wird die Geburtsanzeige direkt zum Standesamt geschickt. ERST wenn die Geburtsanzeige im Standesamt vorliegt, können Sie mit den weiteren, erforderlichen Unterlagen die Geburt des Kindes anzeigen.
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren worden, müssen Sie die Geburt spätestens am dritten Werktag nach der Geburt anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung von Geburtsurkunden fallen folgende Gebühren an:
- 18,00 EUR für die Geburtsurkunde inklusive zwei Urkunden für Elterngeld und Krankenkasse.
- 8 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang.
Die Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe der Krankenkasse sind kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
- Nur im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung nehmen einige Standesämter auch Vaterschaftsanerkennungen entgegen - hierfür ist ein Termin erforderlich.
- Sorgeerklärungen sind nur beim Jugendamt oder beim Notar möglich. Vaterschaftsanerkennungen nimmt auch das Jugendamt oder der Notar auf.
- Den Vordruck für die Vornamensanzeige erhalten die Eltern im Krankenhaus, im Internet (Kinderleicht zum Kindergeld auf hamburg.de) oder auch im zuständigen Standesamt.
- Im Rahmen der Beurkundung einer Geburt erhalten die Eltern, zusätzlich zur kostenpflichtigen Geburtsurkunde für die eigenen Unterlagen, zwei kostenfreie Urkunden zur Beantragung von Elterngeld und Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse. Eine weitere kostenfreie Urkunde zur Beantragung von Kindergeld wird nur noch bei Geburten in Geburts- oder Hebammenhäusern ausgestellt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 04.01.2024