Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen Anzeige

    Anzeige Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen

    Sie betreiben als juristische Person ein Gewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Sie können die Vertretungsberechtigten eines Unternehmens aus dem Handelsregister ersehen. Die Einsicht können Sie kostenlos über die Internetseite des Handelsregisters vornehmen und über diese Website auch Handelsregisterauszüge abrufen.
    Wechsel der Vertretungsberechtigten müssen über einen Notar elektronisch zum Handelsregister angemeldet werden.
    Handelsregisterauszüge können Sie auch schriftlich unter Angabe der Registernummer beim Amtsgericht Hamburg, Handelsregister anfordern.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg, Registersachen (Amtsgericht Hamburg, Registersachen)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg, Registersachen

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Registersachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Keine (für Einsichtnahmen)
    • Notarielle Anmeldung (für Anzeige von Wechsel der vertretungsberechtigten Person)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
    www.gesetze-im-internet.de/gewo/__150.html
    § 30 Abs.5 Bundeszentralregister (ZRG)
    www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30.html
    § 53 Handelsgesetzbuch (HGB)
    www.gesetze-im-internet.de/hgb/__53.html
    § 107 Handelsgesetzbuch (HGB)
    www.gesetze-im-internet.de/hgb/__107.html
    § 143 Handelsgesetzbuch (HGB)
    www.gesetze-im-internet.de/hgb/__143.html
    § 161 II Handelsgesetzbuch (HGB)
    www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html
    § 39 GmbH-Gesetz (GmbHG)
    www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__39.html
    § 81 Aktiengesetz (AktG)
    www.gesetze-im-internet.de/aktg/__81.html

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
    Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Handelsregistereintragungen können online auf der Internetseite des Handelsregisters eingesehen werden. Änderungen von vertretungsberechtigten Personen müssen elektronisch in notariell beglaubigter Form zum Handelsregister angemeldet werden.  

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    • Keine (Einsichtnahmen/Auszüge)
    • Ansonsten richtet sich die Bearbeitungszeit nach der Qualität der Anträge und dem Geschäftsanfall

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handelsregister Hamburg am 07.02.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    GmbH

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en